Hallo, ich brauche eine Mietbescheinigung von meinem Vermieter, dieser möchte nun 11,90 € dafür haben, ist diese Höhe des Betrages zulässig?

3 Antworten

Die Mietbescheinigung gehört nicht zu einem vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung. Es ist eine Zusatzleistung die m.M. nach berechnet werden darf. 

Ob aber diese Höhe zu akzeptieren ist, darüber könnte man streiten. Ich meine 11,90 Euro sind reichlich übertrieben. 

Du hast doch einen Mietvertrag, kannst du den nicht kopieren ?

Ein Mietvertrag ist doch genau genommen auch nichts anderes als eine Mietbescheinigung. ;-)  

Danke für deine Antwort. Ich hab den Mietvertrag kopiert, benötige aber zusätzlich diese Bescheinigung, obwohl, wie du gesagt hast, dasselbe drin steht, wie im Mietvertrag ;). Und es ist richtig, dass der Vermieter dafür etwas verlangen darf, aber, wie du auch schon sagtest, ich finde die Höhe etwas übertrieben.

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@Lotti9010

Wenn Du bei einer Bank einen länger zurückliegenden Kontoauszug anforderst, kostet das nach meinen Erfahrungen 15€. Der Aufwand dafür hält sich in engen Grenzen, trotzdem wird die Höhe dieser Kosten gemeinhin nicht infrage gestellt. Bei einer gewerblichen Vermietung sehe ich deshalb den Betrag bestimmt nicht als überhöht an.

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@Lotti9010

tja, scheinbar hast du einen " bedürftigen " Vermieter erwischt.....Pech ! ;-))

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Wenn man auf etwas keinen Anspruch hat, muß man eben den Betrag zahlen den die Gegenseite so verlangt. Bei der Bewertung der Forderung halte ich mich bewusst zurück: Bei einem privaten Vermieter würde ich mehr als Porto- und Schreibauslagenerstattung für unangemessen -aber nicht rechtswidrig- halten. Bei gewerblichen Vermietern muß man aber die Personalkosten zusätzlich mit einkalkulieren.

Bei einem privaten Vermieter würde ich mehr als Porto- und Schreibauslagenerstattung für unangemessen -aber nicht rechtswidrig- halten

Das ist wohl wahr.

Und der Vereinnahmungszwang des Vermieters fördert das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter bestimmt grundsätzlich:

Ich würde in der Wohnung nicht eine Schraube mehr von selber festziehen, sondern immer den Handwerker kommen lassen.

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@EnnoWarMal

Ich mach so was kostenlos und habe trotzdem Mieter gehabt, die keine Schraube festziehen. Habe ich die Geschichte von dem Arztehepaar schon mal erzählt, das sich nicht einmal eine neue Klobrille kaufen wollte? Selbstredend fuhren die Herrschaften Porsche.

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Von mir hättest Du die kostenlos bekommen, aber das BGB sagt:

Ist der Umfang der für eine Leistung versprochenen Gegenleistung nicht bestimmt, so steht die Bestimmung im Zweifel demjenigen Teil zu, welcher die Gegenleistung zu fordern hat. (§316)