Darf die Bank meine Daten nach einer Falschüberweisung rausgeben?
Hallo, ich habe letzens einen Anruf von einer mir unbekannten Person bekommen. Sie sagte, dass sie sei diesem August irrtümlich einen monatlichen Betrag von 25€ auf mein Konto überwiesen hat. Sie habe zwei Zahlen in der Kontonummer verdreht als sie den Dauerauftrag abgegeben hat.
Ich habe dass überprüft, und es stimmt. Die 25€ sind mir nie aufgefallen. Jetzt wundert es mich aber doch sehr stark, dass die Bank meinen Namen und Telefonnummer herausgegeben hat. Ich hätte eigentlich erwartet, dass die Bank das regelt und nicht einfach der andere Kunde. Darf eine Bank rein rechtlich gesehen Informationen wie Name, Adresse oder Telefonnummer herausgeben in so einem Fall?
1 Antwort
Darf sie nicht.
Die Bank ist auch die einzige Quelle dieser Information, denn beim Überweiser stehen in der Buchung die Daten, der der Überweiser angegeben hat. Es erfolgt keine Rückmeldung der Empfängerbank über die tatsächlichen Empfängerdaten an die überweisende Bank.
Also muss tatsächlich die Bank die Daten herausgegegen haben, was mir mit Sicherheit eine Rückmeldung an den Datenschutzbeauftragten dieser Bank wert wäre.