Meldepflicht beim arbeitgeber?

3 Antworten

1. Du brauchst nicht deinen Chef fragen, ob Du zum Arzt darfst.

2. Bist Du krank, meldet man sich ab und geht zum Arzt.

3. Fühlst Du dich krank, bist Du krank, musst zum Arzt, dann reicht man hierfür auch keinen Urlaub ein.

Dies habe ich meinem Chef so weitergegeben und besprochen das ich dann einen halben Tag urlaub nehme und den nächsten Tag zum arzt gehe.

Warum? Wenn du noch krank bist, bist du krank, da nimmt man für einen Arztbesuch auch keinen halben Tag Urlaub.
Wenn du erst etwas später zum Arzt gehen kannst, weil du vorher keinen Termin bekommst, dann dürfte der Arzt dir trotzdem eine entsprechende AU ausstellen. Deinen Betrieb hast du ja darüber informiert.

Bin ich nun eine Meldepflicht meinen Arbeitgeber trotz vorheriger Besprechung morgens nochmal anzurufen?

Hast du dich weiter krank gemeldet, bzw. deinen Arztbesuch angekündigt? Weiß der AG dass du morgen nicht kommst? Hast du nicht sogar einen halben Tag Urlaub genommen?

User1234t6 
Fragesteller
 30.03.2023, 00:12

Ja, also er hatte mir gesagt gehabt er kann mir die Möglichkeit anbieten das ich mir dann erstmal einen halben Tag urlaub nehme oder ich bleibe auf Arbeit. Nach dem Arztbesuch der ja dann am nächsten Tag erst war, habe ich auch direkt beim Arbeitgeber angerufen und mitgeteilt das ich weiterhin krankgeschrieben bin und für wie lange. Allerdings war der Arzttermin recht spät und nicht morgens direkt um 8 Uhr. Jetzt wird mir aber dennoch vom AG gesagt das ich halt diese Meldepflicht hätte. 🤔🙄

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orgel  30.03.2023, 00:17
@User1234t6

Welche Meldepflicht denn? Du hast doch angekündigt, dass du noch krank bist und zum Arzt gehen wirst. Du warst beim Arzt und der hat dich weiterhin krankgeschrieben, also hat er dir wohl eine Folgebescheinigung im Anschluss zur ersten Krankmeldung ausgestellt? Dann ist es doch völlig egal ob der Termin erst um 8 Uhr morgens oder am Nachmittag war..,

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Dein Chef weiß das du morgen noch einmal zum Arzt gehst, dann brauchst du ihn nicht noch einmal anrufen, und wenn du noch nicht arbeiten kannst wird dir der Arzt eine AU ausstellen, daher brauchst du keinen Urlaub nehmen, außerdem gibt es keine halben Urlaubstage.