Muß ein Mann auch Unterhalt für ein Kind zahlen, wenn er einer arglistigen Täuschung zum Opfer fiel?

1 Antwort

Dein Gast wird Unterhalt zahlen müssen, aber er sollte -bei Zweifel- die Vaterschaft feststellen lassen. Ist die Vaterschaft festgestellt, gibt es kein Einkommen. Die Täuschung der Kindsmutter ist zwar bitter, aber der Unterhalt ist ja für das Kind. Und ich fürchte, Du wirst für die Mutter auch zahlen müssen.