Kündigungsausschluss Mietvertrag ungültig?

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"Wichtiges Urteil:

Das Kündigungsrecht darf vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an bis zum Ablauf der Kündigungsfrist höchstens für vier Jahre ausgeschlossen werden. Läuft der Kündigungsausschluss vereinbarungsgemäß länger, ist die Mietvertragsklausel unwirksam, und der Mieter kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen (BGH VIII ZR 86/10)."

https://www.mieterbund.de/mietrecht/irrtuemer-und-fallen.html#:~:text=K%C3%BCndigungsausschluss%20%2F%20K%C3%BCndigungsverzicht,drei%20Monaten%20k%C3%BCndigen%20und%20ausziehen.&text=Die%20Vertragspartner%20k%C3%B6nnen%20vereinbaren%2C%20dass,Jahren%20die%20K%C3%BCndigung%20ausgeschlossen%20wird.