Kündigungsausschluss Mietvertrag ungültig?
Wir fragen uns wann wir unseren Mietvertrag kündigen können. Ist der Kündigungsausschluss aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ungültig?
Der Mietvertrag wurde am 27.08.18 unterschrieben. Das Mietverhältnis begann am 15.10.2018.
Im Vertrag steht folgendes zum befristeten Kündigungsausschluss: Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 30.09.2022 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Die ordentliche Kündigung ist daher erstmals zu dem vorgenannten Datum mit gesetzlicher Frist zulässig.
1 Antwort
"Wichtiges Urteil:
Das Kündigungsrecht darf vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an bis zum Ablauf der Kündigungsfrist höchstens für vier Jahre ausgeschlossen werden. Läuft der Kündigungsausschluss vereinbarungsgemäß länger, ist die Mietvertragsklausel unwirksam, und der Mieter kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen (BGH VIII ZR 86/10)."
Vielen Dank für Ihre Antwort. D.h. ab Vertragsunterzeichnung laufen die vier Jahre und nicht erst ab Mietbeginn? Dann könnten wir also jederzeit kündigen.