Gleichzeitig Teilzeit und minijob?

3 Antworten

Steuern sind beim Minijob kaum ein Problem, Du solltest den Minijob Arbeitgeber nur klar anweisen, die Pauschalabrechnung mit 2 % zu wählen. Er darf Dir das zwar abziehen, aber es ist meit die günstigste Lösung.

Entscheidend ist die Sozialversicherung, die zahlt beim Minijob der Arbeitgeber allein pauschal mit ca. 30 %.

Und natürlich darfst Du daneben eine sozialversicherungspflichtige Haupttätigkeit haben, Teil- oder Vollzeit. mit mehr als 538,- Euro.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Du kannst problemlos neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob in Teilzeit einen Minijob ausüben, welcher für Dich sozialversicherungsfrei und, soweit der AG die pauschalierte Lohnsteuer übernimmt, auch steuerfrei ist.