Zu wenig Stunden angerechnet?

3 Antworten

§15 BBiG Abs. 2 regelt die Anrechnung. Die Zeit von 08:00 bis 13:00 an den zwei Berufsschultagen ist somit korrekt. Es wird die durchschnittliche tägliche Ausbildungszeit angerechnet.

§19 BBiG Abs. 1 Nr. 1 regelt die vergütete Arbeitszeit. Da Du für die Berufsschule für 5 Stunden an den beiden relevanten Tagen freigestellt bist, ist dies auch die vergütete Arbeitszeit.

Es wird hier jeweils Bezug auf die Ausbildungszeit genommen, für die eine Freistellung erfolgt. Eine Wegezeit wird im BBiG nicht erwähnt.

Für Arbeitnehmer ist regulär der Weg zur und von der Arbeit auch keine Arbeitszeit, sondern diese beginnt am Betriebsgelände. Der Ausbildungsbetrieb ist Deine "erste Tätigkeitsstätte". Die Fahrt zur Berufsschule und zurück ist jedoch als "Dienstreise" zu betrachten, d.h. als Fahrt zu einer weiteren Tätigkeitsstätte. Daher wird für die Werbungskosten die Fahrt in den Betrieb mit der einfachen Wegstrecke (Hälfte der gefahrenen Wegstrecke) gerechnet, die Fahrt zur Berufsschule jedoch mit der gefahrenen Wegstrecke.

Würdest Du nach der Berufsschule in den Betrieb zurückkehren und dort bis zur Erreichung der 8 Std. Arbeitszeit am Tag noch arbeiten, dann wäre der Weg zurück zum Betrieb Arbeitszeit und zu vergüten.

Die Anrechnung des Wegs zur Berufsschule kann man derzeit nicht aus dem Gesetz ablesen, jedoch könnte man die Analogie zu Dienstreisen so interpretieren, dass diese als Arbeitszeit zu verrechnen ist. Ich fürchte, hier ist noch ein gerichtlich zu klärender Graubereich.

Ich gehe 2x pro Woche zur Schule, von 8-13 Uhr. Das sind 5 Zeitstunden.
Mein Chef rechnet mir für die Berufsschultage pro Tag 8 Stunden Arbeitszeit an.

Und wieviel soll er Dir bitte schön denn noch mehr anrechnen? Er könnte zumindest am 2. Berufschultag von Dir fordern, dass Du nach Unterrichtschluss noch in den Ausbildungsbetrieb kommst.

Annekathrin98 
Fragesteller
 31.10.2021, 07:04

Oh, ich habe mich vertippt. Er rechnet mir 5 Zeitstunden an.

0
wilees  31.10.2021, 08:27
@Annekathrin98

Weigstens einen der beiden Schultage muss er mit 8 Stunden anerkennen, am 2. Schultag muss er Dir die Möglichkeit zur Arbeit geben - auf diese Weise Minunsstunden auflaufen zu lassen ist unzulässig - so liegt bezahlte Freistellung vor.

2

Wie alt bist du? In welchem Paragraphen soll das stehen?