Maskenpflicht in der Gastronomie, wer muss zahlen?

3 Antworten

Wenn er trotzdem bedient wird, mĂĽssen sowohl der Gastronomiebetrieb als auch der Gast mit BuĂźgeld rechnen.

Sid3598 
Fragesteller
 11.07.2020, 22:18

Vielen Dank fĂĽr Ihre Antwort.
wissen Sie zufällig ob es das auch schriftlich gibt?

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Wassonst  11.07.2020, 22:35
@Sid3598

BuĂźgeldkatalog des Bayerischen Staatsministeriums. Ob der Gastronomiebetrieb mit Strafe zu rechnen hat, liegt an seinem Hygienekonzept und wie das durchgesetzt wird.

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Sid3598 
Fragesteller
 11.07.2020, 23:37
@Gaenseliesel

danke fĂĽr die Antwort. Gilt das genauso auch in Bayern?

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Gaenseliesel  11.07.2020, 23:56
@Sid3598

Ich würde davon ausgehen, dass die Sanktionen hier annähernd gleich ausfallen.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_6/True?AspxAutoDetectCookieSupport=1

3. Für das Personal im Servicebereich oder in Bereichen, in denen ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, sowie für die Gäste, solange sie sich nicht am Tisch des Restaurantbereichs oder in ihrer Wohneinheit befinden, gilt Maskenpflicht; § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Halbsatz 2 gilt entsprechend.

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Zuerst einmal, niemand kann diese Frage beantworten, wenn er nicht weis um welches Bundesland es geht. Die Regellungen sind ja in jedem Bundesland unterschiedlich. Das sollte eigentlich jeder in D mitbekommen haben.

Es scheint wohl so zu sein, das man ein Lokal, das Gebäude, nicht ohne Maske betreten darf. Biergärten und Freiflächen sind auch ohne Maske möglich.

Im Lokal am Tisch, darf man spätestens dann, wenn Getänke und Speisen serviert werden, natürlich die Masken abnehmen. Sonst kann man weder essen noch trinken.

Klar die Bedienung muss immer Maske tragen. Verstehe aber nicht warum diese Frage überhaupt aufkommt. Der Inhaber des Lokals ist doch in der Pflicht, all dies zu regeln und Personal einzuweisen zu schulen. Schilder anzubringen usw. Das ganze ist ja nicht neu und schon über Monate bekannt. Klar Schilder sind in deutsch geschreiben und man muss lesen können.

Bussgelder wg. Verstössen richten sich doch erst einmal gegen den Inhaber, nicht gegen das Personal und schon lange nicht gegen die Gäste.

Wenn man es ganz genau wissen will, sollte man sich ans Ordnungsamt wenden.

Weigert sich ein Gast, muss er nach Auffforderung zum Maske tragen, das Lokal verlassen oder Maske aufsetzen.

Klar, wenn man mit Firmenwagen zu schnell fährt muss der Fahrer ja zahlen.

Letztlich muss das Personal das durchsetzen und wenn die dagegen verstossen, kann das BuĂźgeld auf das Personal zu kommen.

Das ist Unsinn.

Niemand kann essen und trinken mit einer Maske vor Mund und Nase.

Eifelia  12.07.2020, 12:35

Das ist kein Unsinn. Die Maskenpflicht im meinem BL bezieht sich auf das Betreten, Verlassen und Herumlaufen im Restaurant, z.B. auf dem Weg zur Toilette. Am Tisch sitzend darf man die Maske absetzen, denn dass man mit Maske nicht essen oder trinken kann, hat sich auch bis zum Gesetzgeber herumgesprochen.

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