Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bescheid über den Grundsteuerwert, wenn ein Gutachter auf einen erheblich niedrigeren Verkehrswert gekommen ist?
Ich habe gerade den Bescheid vom Finanzamt über den Grundsteuerwert erhalten.
Das 2-Familienhaus ist leerstehend und soll demnächst abgerissen werden.
Allerdings hat das Finanzamt für die Berechnung das Ertragswertverfahren mit einer fiktiven Miete berechnet.
Dadauch ist der Verkehrswert, den das Finanzamt ausgerechnet hat, über 100000,-€ höher ,als der Verkehrswert, den ein Gutachter ausgerechnet hatte, im Rahmen der Erbauseinandersetzung erst vor wenigen Monaten.
Lohn sich ein Einspruch. Und falls ja, was sollte in diesem Einspruch stehen?
1 Antwort
Da die Gesetzgebung zum Grundsteuerwert stark typisierend ist und da im Gesetz der Nachweis eines niedrigeren Wertes nicht vorgesehen ist, hat ein Einspruch mit dieser Begründung aktuell keine Aussicht auf unmittelbaren Erfolg. Genau dieser Umstand führt aber u.a. dazu, dass das Gesetz von einigen Experten für verfassungswidrig gehalten wird - daher sollte man den Bescheid offenhalten.
Da gibt es zig Mustereinsprüche im Netz - Google Die einen mit Deinem Bundesland als zusätzlichen Suchbegriff, damit Du nicht auf Grundlage des Gesetzes in einem BL Einspruch erhebst, in dem Du keinen Grundbesitz hast.
Es geht um Schleswig-Holstein, falls du zufällig den passenden Link schneller findest als ich. :-)
Gefunden! Vielen Dank!