Nach Einspruch Steuererklärung / kein Verlustvortrag

2 Antworten

Es reicht, wenn Du abwartest udn dann, wenn der Verlustvortrag im 2009 Bescheid nciht angerechnet wird dagegen Einspruch einlegst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Du bist erst für dieses Jahr gegebenenfalls beschwert, in dem der Verlustvortrag sich auswirken soll. Vorher kann das Finanzamt einen Einspruch mangels Beschwernis ablehnen.