Wenn 2 Wohnhäuser auf einem Grund-/Flurstück stehen, handelt es sich dann grundsteuerrechtlich um ein ZFH oder wie muss das deklariert werden?

3 Antworten

Von Experte wfwbinder bestätigt

Im Elster-Forum gibt es diese Frage gemünzt auf Baden-Württemberg, die ja eine eigene Lösung fahren - dort schreibt jemand, dass sein Finanzamt die Frage an die zuständige Oberfinanzdirektion weitergeleitet habe.

Gab es für das Grundstück denn bisher zwei Einheitswertbescheide oder einen?

Im ersten Fall müsste man ja auch zwei Erklärungen abgeben. Die anteiligen Grundstücksgrößen könnte aus den alten Bescheiden sehen und die würde ich so übernehmen - und in den ergänzenden Angaben beider Erklärungen auf die jeweils andere Erklärung verweisen.

Im zweiten Fall - wenn man der von Dir schon zitierten Definition folgt - bestünde ja das Problem, dass zwei oder mehr Häuser kaum dasselbe Baujahr aufweisen, man aber nur ein Baujahr eintragen kann. Daher würde ich da wohl mal die Hotline befragen - (oder wiederum die ergänzenden Angaben nutzen - dann muss man aber natürlich gut aufpassen, ob auch richtig bewertet wird).

Und den Kontakt zur Hotline habe ich gerade mal aufgenommen, weil ich auch so einen Fall habe: Es seien dann in einer Grundsteuerwerterklärung zwei Grundstücke anzulegen - die gesamte Grundstücksfläche also aufzuteilen - und dann bei jedem Grundstück die Daten eines Hauses anzugeben. (Das betrifft die Bundeslösung)

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@Eifelia

Erspart mir eine Antwort. Ich hätte es auch so gelöst, weil es die logischste Lösung ist.

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Ich habe das selbe Problem... Beide Häuser sind unter einem Dach! Erstes Haus wurde 1960 gebaut, Anbau 1974...beide Häuser haben einen eigenen bemessungswert.... Ich überlege diese auch als Zweifamilienhaus eintragen zu lassen... dann wird der Wert auf 3,5 gesetzt... So sind es für jedes Haus 2,6....

Ich werde morgen mal beim Finanzamt anrufen....

Mir ist gerade aufgefallen, dass beide Häuser mit jeweils 695qm Grundstücks Fläche berechnet wurden😳.... Die Gesamtgrundstücksfläche beträgt aber nur 695qm 🤔

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Bei einem ZFH handelt es sich um ein Gebäude!

Zwei getrennt voneinander stehende Gebäude können also meines erachtens nicht ein ZFH sein!

So sehe ich das eigentlich auch, aber wenn man die Definition liest: "Zweifamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die zwei Wohnungen enthalten und kein Wohnungseigentum sind." ... da komme ich durch "Wohngrundstücke, die zwei Wohnungen enthalten" ins Straucheln. Das Grundstück selbst enthält ja zwei Wohnungen.  

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