Wenn 2 Wohnhäuser auf einem Grund-/Flurstück stehen, handelt es sich dann grundsteuerrechtlich um ein ZFH oder wie muss das deklariert werden?
Ich habe das Problem, dass ich zwei Gebäude / zwei Wohnhäuser auf einem Grundstück habe. Bei der Grundsteuererklärung kann ich das Grundstück anlegen und zwei Gebäude (EFH) angeben. Bei der Berechnung nimmt er dann allerdings den Bodenwert in voller Höhe doppelt rein. Das ist ja definitiv falsch.
Die Definition von Zweifamilienhaus lässt vermuten, dass die obige Konstellation unter diese Sparte zählt aber sicher bin ich mir nicht.
Wenn man die Feststellungserklärung mit ZFH berechnet sieht es zumindest zielführender aus.
Die zweite Überlegung war die Bodenfläche einfach zu halbieren, aber da habe ich etwas Bauschmerzen. Das hat in meinen Augen nicht Hand und Fuß.
Also zusammengefasst:
Wenn man zwei Gebäude/Wohnhäuser auf einem Grundstück hat wie deklariert man die Gebäudeart?
3 Antworten
Im Elster-Forum gibt es diese Frage gemünzt auf Baden-Württemberg, die ja eine eigene Lösung fahren - dort schreibt jemand, dass sein Finanzamt die Frage an die zuständige Oberfinanzdirektion weitergeleitet habe.
Gab es für das Grundstück denn bisher zwei Einheitswertbescheide oder einen?
Im ersten Fall müsste man ja auch zwei Erklärungen abgeben. Die anteiligen Grundstücksgrößen könnte aus den alten Bescheiden sehen und die würde ich so übernehmen - und in den ergänzenden Angaben beider Erklärungen auf die jeweils andere Erklärung verweisen.
Im zweiten Fall - wenn man der von Dir schon zitierten Definition folgt - bestünde ja das Problem, dass zwei oder mehr Häuser kaum dasselbe Baujahr aufweisen, man aber nur ein Baujahr eintragen kann. Daher würde ich da wohl mal die Hotline befragen - (oder wiederum die ergänzenden Angaben nutzen - dann muss man aber natürlich gut aufpassen, ob auch richtig bewertet wird).
Ich habe das selbe Problem... Beide Häuser sind unter einem Dach! Erstes Haus wurde 1960 gebaut, Anbau 1974...beide Häuser haben einen eigenen bemessungswert.... Ich überlege diese auch als Zweifamilienhaus eintragen zu lassen... dann wird der Wert auf 3,5 gesetzt... So sind es für jedes Haus 2,6....
Ich werde morgen mal beim Finanzamt anrufen....
Mir ist gerade aufgefallen, dass beide Häuser mit jeweils 695qm Grundstücks Fläche berechnet wurden😳.... Die Gesamtgrundstücksfläche beträgt aber nur 695qm 🤔
Bei einem ZFH handelt es sich um ein Gebäude!
Zwei getrennt voneinander stehende Gebäude können also meines erachtens nicht ein ZFH sein!
So sehe ich das eigentlich auch, aber wenn man die Definition liest: "Zweifamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die zwei Wohnungen enthalten und kein Wohnungseigentum sind." ... da komme ich durch "Wohngrundstücke, die zwei Wohnungen enthalten" ins Straucheln. Das Grundstück selbst enthält ja zwei Wohnungen.
Und den Kontakt zur Hotline habe ich gerade mal aufgenommen, weil ich auch so einen Fall habe: Es seien dann in einer Grundsteuerwerterklärung zwei Grundstücke anzulegen - die gesamte Grundstücksfläche also aufzuteilen - und dann bei jedem Grundstück die Daten eines Hauses anzugeben. (Das betrifft die Bundeslösung)