Lieferverzug Küche - Anspruch auf Schadensersatz?

2 Antworten

Nein, Ihr habt keinen Anspruch auf Schadensersatz, da im Vertrag "ca." steht.

Abgesehen davon war Anfang März noch nicht abzusehen, dass so viele Firmen Kurzarbeit anmelden müssen, so viele Firmen vor dem Konkurs stehen (im übrigen auch Küchenhersteller), dass alle Geschäfte schließen müssen und die Wirtschaft auf Null herunter gefahren wird ...

Haltet einfach in der aktuellen Situation den Ball flach, regt euch nicht auf und versucht diesen Monat ohne Küche anderweitig zu überbrücken. Mit Forderungen ist keinem geholfen.

Nein es bestehen keine Ansprüche wg. Lieferverzug, weil die Lieferung ja nicht fix zugesagt wurde. Wann man ca. KW x nennt, ist doch keine konkreter Termin genannt fixiert worden.

Ich würde das Möbelhaus schriftlich in Verzug setzen. Dann müssen die liefern. Ist die Küche denn schon bezahlt, angezahlt worden? Da hättet Ihr ein weiteres Druckmittel in der Hand. Damit drohen Anzahlung zurück zu fordern, falls nicht bald geliefert wird.

Man muss allerdings bedenken, das es vermutlich nicht am Möbelhaus liegt, sondern am Zulieferer. Wenn die Küchengeärte aus Italien kommen, kann das dauern.

Ich würde diesbezüglich mal die Frage aufwerfen, wenn es an den E-Geräten aus dem Ausland liegt ob Ihr nicht andere bekommen könnt.