Unsere Etage steht komplett unter Wasser, was tun?!?!?
Hallo,
also wo fange ich da mal an, in der 5. KW diesen Jahres ist mein Nachbar ausgezogen und hatte mich angesprochen ob meine Wände nass sein, darauf hin schaute ich bei mir nach aber es war nix zu sehen. Einige Tage später sah ich die ersten Wasserflecke in meiner Küche (an den Wänden), darauf hin informierte ich die die VM. Am 06.02.2013, also gestern, kam sie dann mit dem Bauunternehmen die das Objekt gebaut haben und sahen den riesen Schaden bei mir wie auch bei meiner Nachbarwohung. Die Firma hat an Ecken des Hauses den Estrichboden aufgeschlagen und gesehen das die ganze Etage, d.h. die Wohung von mir, Nachbarswohung und das Treppenhaus, auf gut deutsch schwimmt. Es sind ein paar hundert Liter Wasser drin. Das Wasser zieht sich halt die Wände hoch. Ich habe das mitlerweile Im Wohnzimmer, Flur und in der Küche! Hier meine Frage: Bei meinem Nachbarn wird neu gemacht mit Laminat angefangen bis zur neu verputzung und bei mir werden einfach nur ein kleines trockengerät aufgebaut :( ...... Eigentlich wollte ich bis zum Sommer ausziehen aber da mein Laminat auch schon hoch kommt und mir noch nichts gesagt wurde wegen Schadensersatz will ich gerne Fristlos kündigen. Wie soll ich nun vorgehen ich bitte um einen schnellen Rat:
MfG: Nithal
3 Antworten
Bei einer vollständig durchfeuchteten Wohnung ist akute Gesundheitsgefährdung des Mieters und damit ein Grund zur fristlosen Kündigung nach §§ 569, 543 BGB gegeben:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__569.html
Auf ein Verschulden des Vermieters kommt es dabei nicht an.
Es geht doch nicht nur um Schimmel. Feuchtes Raumklima verschlimmert doch viele Erkrankungen wie Rheuma etc. Eine vollständige durchfeuchtete Wohnung ist unbewohnbar.
Alles klar dann werde ich mich heute mit meiner VM zusammen setzten und darüber sprechen und das ich ein Aufhebungsvertrag machen möchte und wenn sie dann nicht damit einverstanden ist sollte ich dann einen Anwalt aufsuchen oder eher die Verbraucherzentrale?
Die Wohnung ist unbewohnbar im jetzigen Zustand. Setze Deinem VM schriftlich eine Frist von 1 Woche um ein Konzept zur Trockenlegung der Wohnung zu entwickeln und Dir mitzuteilen.Behalte die Miete erstmal ein, möglichst auf einem Sonderkonto. Beziffere Deinen Schaden, Möbel, Kleidung etc., weise aber daraufhin die Schadenssumme noch nicht endgültig benennen zu können. Kommt nichts vom VM, sosofrt zum Anwalt und Klage!
Welchen Grund einer fristlosen Kündigung, insbes. das hierfür erforderliche Verschulden deines VM, siehst du denn?
Ich jedenfalls sehe keinen :-)
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html
G imager761
Da hast du ja Recht der VM kann nix dafür ;) das der Wasserschaden entstanden ist ! Aber er will auch nicht meinen Schaden ersetzen und laut Bauunternhemen müsste meine Wohung leergeräumt werden da die Tapeten runter müssen und evtl der Estrich auch ! Und er (VM) antwortete laut und deutlich mit einem NEIN zu dem Bauunternehmen! Der Vermieter dachte das ich die 2 nciht reden höre....... Darauf hin sagte das Unternhemen das es Jahre dauern würde bis es trocknet das der Schaden zu gross sei !
Danke für die Antwort,
aber zur Zeit ist es doch noch nicht gesundheits schädlich ? es ist doch nur alles nass, d.h. Schimmel z.b. muss sich ja erst bilden oder sehe ich das falsch ???