Hallo, so lange du nicht einwandfrei beweisen kannst, dass eines der anderen Pferde getreten und somit euer Pferd so schwer verletzt hat, hast du hier leider keine Chance.
Weihnachtsgeld ist meist eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers; es sei denn, es ist tariflich vereinbart.
In der aktuellen Corona-Situation und der damit verbundenen finanziellen Schieflage vieler Firmen wird es in diesem Jahr viele Firmen geben, die kein Weihnachtsgeld zahlen können.
Am besten mal freundlich beim Arbeitgeber nachfragen.
Wenn du deinen Vermieter hinsichtlich Hundehaltung gefragt hast, musst du ihn auch hinsichtlich der Haltung der Katzen fragen. Er darf jedoch die Katzenhaltung nicht ohne triftigen Grund ablehnen.
https://www.mietrecht.com/katzenhaltung-mietwohnung/
Hallo, mit Übernahme des Stalles 2013 und dem bezahlen der Stallmiete seit ihr mit dem Bauern bzw. der Bauer mit euch einen Vertrag (wenn auch mündlicher Natur) eingegangen. Er muss euch kündigen, bevor er den Stall an einen anderen Pächter vergibt (Kündigungsfrist ?).
Im Prinzip habt ihr die Möglichkeit, nochmal mit ihm zu sprechen und ihn auf diese vertraglichen Details hinzuweisen. Ansonsten wird euch nur der Gang zum Rechtsanwalt übrig bleiben.
Da ihr aber eh weg wollt, solltet ihr so schnell wie möglich euch was anderes suchen. Die Sachen, die ihr angeschafft habt, wie Offenstall (Gebäude), Umzäunung könnt ihr abbauen und mitnehmen oder hierfür eine Ablöse fordern, so der Bauer oder neue Pächter bereits ist, dafür zu bezahlen. Hinsichtlich der neu angesäten Weide könnte es sein, dass ihr auf den Kosten sitzen bleibt.
Sicherlich wäre es besser, euch hier rechtlich beraten zu lassen.
Hallo, nein, die Dame ist nicht im Recht. Es ist ein Vertrag zustande gekommen, den du bereits einseitig bedient hast. "Kündigt" sie den Vertrag, muss sie die Anzahlung zurück geben.
Im übrigen scheint mir diese keine reelle Züchterin zu sein, sondern vielmehr eine Dame, die ohne Hintergrundwissen Katzen vermehrt und sich so einen schnellen Euro verdient (auf Kosten der Katzen!).
Wenn du über ebay gegangen bist, steht dort evtl. Name und Ort der Dame; über Whatsapp hast du die Telefonnummer - versuche zu recherchieren und erstatte Anzeige.
Nein, Ihr habt keinen Anspruch auf Schadensersatz, da im Vertrag "ca." steht.
Abgesehen davon war Anfang März noch nicht abzusehen, dass so viele Firmen Kurzarbeit anmelden müssen, so viele Firmen vor dem Konkurs stehen (im übrigen auch Küchenhersteller), dass alle Geschäfte schließen müssen und die Wirtschaft auf Null herunter gefahren wird ...
Haltet einfach in der aktuellen Situation den Ball flach, regt euch nicht auf und versucht diesen Monat ohne Küche anderweitig zu überbrücken. Mit Forderungen ist keinem geholfen.
Warum musst du kündigen? Du kannst doch die Elternzeit verlängern. Und meines Wissens nach hast du auch Anspruch auf einen Krippenplatz. Google gibt hier einige Informationen zu und entsprechende Ämter sicher auch.
Da steht "... wurde bearbeitet" und NICHT "... wurde genehmigt". Für alles weitere wirst du dich wohl gedulden müssen, was in der zugesandten Post steht.
Oh je ... wer weiß, wofür du jetzt unterschrieben hast. War es auch sicher ein Auto von GLS?
Du schreibst ja selber, dass du in der vergangenen Zeit viele Pakete angenommen hast und dafür unterschrieben hast. Ergo - ohne Paket (Ware) keine Unterschrift. Wenn das Paket laut Aussage des Boten ausgeliefert wurde, muss entweder jemand anders den Empfang unterschrieben haben (das kann GLS nachprüfen) oder das Paket kann auch beim Empfänger abgestellt werden (hier ist aber eine schriftliche Abstellerlaubnis zwingend notwendig).
Schildere GLS den Vorgang genauestens mit Ort, Zeit, Datum etc. und mit viel Glück klärt es sich auf. Vielleicht gibt es noch die Möglichkeit, dass du dieser getätigten Unterschrift widersprechen kannst. Das müsstest du mit GLS klären.
Zettel an der Tür sind für Zustelldienste irrelevant (so sagte mir das DHL).
Von was für einer Quittungsnummer sprichst du? Was soll das sein?
Wenn man die Sendungsnummer des Paketes hat, kann man auf der Homepage des Zustelldienstes über die Sendungsverfolgung sehen, an welchem Status sich das Paket befindet und man kann hier dann einen Wunschort zur Ablage des Paketes oder auch einen anderen Tag der Zustellung angeben. Macht man dies nicht, darf Hermes das Paket nicht einfach ablegen (maximal beim Nachbarn abgeben). Hermes muss eine Karte in den Briefkasten legen mit erfolgloser Zustellung. Hermes macht meines Wissens bis zu 3 Zustellversuche und dann wird das Paket zur Abholung in einer Filiale gelagert. Über alle diese Schritte muss man eine Benachrichtigung erhalten.
Hallo, habt ihr Hermes schriftlich (z. B. via email/Internet) eine Abstellerlaubnis erteilt? Wenn ja, haftet ihr für das verschwundene Paket. Wenn nein, haftet Hermes.