Leistungszeitraum, Bezahlung und Steuerjahr: was gilt?

1 Antwort

Ich nehme mal an das es um eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung get.

Da gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Zahlung in 2014 , Abzug in 2014.

Möglich wäre der freiwillige Übergang auf die Builanzierung, dann hast Du den Abzug in 2013, weil die Leistung dort erfolgt ist.

dann ist's bei mir 2014. Nicht gut, ist wohl aber so.

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