Kann ich die Architektenleistung für eine Erweiterung des bestehenden Hauses steuerlich absetzen?

2 Antworten

Kuriose Ideen gibt es. Woraus sollte sich die vermeintliche Absetzbarkeit denn ergeben? Bei einer selbst genutzten Immobilie sind nur haushaltsnahe Handwerkerleistungen absetzbar. Weder ist der Architekt ein Handwerker noch werden Hauserweiterungen überhaupt gefördert.

Die Architektenleistungen gehören bei der Erweiterung von Wohnraum zu den Herstellungskosten und diese sind, bei vermieteten Räumen, über die Abschreibung steuerlich wirksam.

Das sie im Bereich der Handwerkerleistungen (§ 35 EStG) abzugsfähig sein sollen, steht nicht im Gesetz.