Lastschrift zu Unrecht zurückgeben?
Hallo,
mich würde mal Folgendes interessieren:
Legitime Lastschriften kann man ja binnen 8 Wochen und nicht Legitime binnen 13 Monaten zurückholen lassen.
Wenn man nun hingehen würde und würde bei einer legitimen Lastschrift (nach Ablauf der 8 Wochen aber binnen der 13 Monate) der Bank gegenüber behaupten, sie wäre illegal und die Bank soll sie zurückbuchen, was würde dann passieren? Kann die Bank das dann einfach verweigern?
Was könnte einem an Praktischem und Rechtlichem passieren bei so einer "Falschaussage" der Bank gegenber (ausser dass der Lastschrifteinziehende natürlich sein Geld+Unkosten haben will), wäre das womöglich strafrechtlich strafbar?
4 Antworten
Du musstest eine Anzeige bei der Polizei machen wegen Betruges und mit dieser Anzeige könntest du das Geld dann zurück buchen lassen. Ohne Betrugsanzeige oder ähnlichem, was der Bank beweist, das die Buchung nicht legitim ist, wird die Bank den Betrag nicht zurück buchen.
Was glaubst du wohl, was die Gläubiger-Firma sagt, wenn ihr eine derartige Anzeige ins Haus flattert.
Die Bank ist nur das Ausführende Organ, die interessiert der Klinsch zwischen dir und dem Gläubiger nicht, die gebrachte Anzeige ist für sie erstmal rechtlich in Ordnung, so dass sie deinen Wunsch auf Rückbuchung ausführen wird.
Wenn dem Gläubiger das eingezogene Geld rechtlich zusteht und du die versuchst, die Lastschrift durch Vortäuschung falscher Tatsachen zurückbuchen zu lassen, dürfte das dem Grunde den § 263 StGB erfüllen.
Spannend wäre es, wenn zwar grundsätzlich ein LS-Mandat vorliegt, dem Gläubiger das Geld aber in den konkreten Einzelfall nicht zusteht.
Faktisch wird es aber so laufen, wie Rolf42 es geschildert hat. Deine Bank wird sich vom Gläubiger bzw. dessen Bank ein von dir unterzeichnetes oder anderweitig erteiltes LS-Mandat vorlegen lassen. Wenn keines vorgelegt wird, wird zurückgebucht. Wenn eines vorgelegt wird und die die Echtheit nicht bestreitest, passiert buchungstechnisch gar nichts und du hast ggf. ein Strafverfahren am Hals (s.o.). Wenn eines vorgelegt wird und du die Echtheit (der Unterschrift) bestreitest, würde dir nahelegt, zur Glaubhaftmachung Strafanzeige zu erstatten.
Ansonsten: Wenn ein LS-Mandat besteht, du aber der Meinung bist, dass dem Gläubiger das Geld nicht zustehst, solltest du die Situation entsprechend vollständig schildern und ggf. den Rechtsweg bestreiten. Sofern die Sach- und Rechtslage von der Gegenpartei nicht inhaltlich bestritten wird, kann ein Mahnbescheid schon helfen.
Was könnte einem an Praktischem und Rechtlichem passieren bei so einer "Falschaussage" der Bank gegenber (ausser dass der Lastschrifteinziehende natürlich sein Geld+Unkosten haben will), wäre das womöglich strafrechtlich strafbar?
Ich gehe mal gedanklich in Richtung "Leistungserschleichung" / vorsätzlicher Warenbetrug
Wenn man nun hingehen würde und würde bei einer legitimen Lastschrift (nach Ablauf der 8 Wochen aber binnen der 13 Monate) der Bank gegenüber behaupten, sie wäre illegal und die Bank soll sie zurückbuchen, was würde dann passieren?
Die Bank würde den Abbucher kontaktieren und um den Nachweis eines gültigen Lastschriftmandats bitten. Liegt ein solches Lastschriftmandat vor, gibt es nach Ablauf der acht Wochen keine rechtliche Grundlage für eine Rückbuchung der Lastschrift.
Kann die Bank das dann einfach verweigern?
Ja, siehe oben.