Kundin droht mit Anwalt, besteht eine Nötigung mir gegenüber?

3 Antworten

Stimme meinem Vorredner zu. Es gibt immer Kunden, die unzufrieden sind, vielmals liegt es auch gar nicht an dir, oder der Ware, sondern diese Menschen sind mit sich unzufrieden.

Lass sie ihr Geld für den Anwalt ausgeben. Der wird ihr das Gleiche sagen, was du ihr bereits gesagt hast. Abgesehen davon ist es lächerlich, nach 9 Monaten einen gebrauchten Gegenstand zu reklamieren.. Also, zurücklehnen und entspannen. Zur Not Hausverbot erteilen. Sie kann sich gern an den Hersteller wenden.

Zum Schuh kann ich nix sagen.

Aber es gibt Leute, die glauben sie könnten sich durch Aufbau von Drohkulissen oder abstrusen Argumentationen einen unredlichen Vorteil verschaffen.

Da hilft nur eins. Cool bleiben. Nicht einschüchtern lassen, nicht provozieren lassen. Und einen Satz wie "Gute Frau, ihnen steht selbstverständlich der Rechtsweg zu. Wenn Sie hier weiter rumbrüllen, erteile ich ihnen dauerhaft Hausverbot. Sie können nun mein Angebot wahr nehmen oder verlassen bitte umgehend das Haus. Ich begleite Sie gerne zur Tür. Bitte nach Ihnen"

Was Bewertungen angeht. Mit ein wenig Erfahrung weiß man Rachebewertungen zu erkennen. Und das können mittlerweile die meisten Kunden.

Ich selbst habe z.B. mal einem Schreibwarenladen hier in der Kreisstadt bei google einen Stern vergeben weil Preis/Leistung und Kundenservice unter a.S. waren und habe es sachlich begründet. Da es insgesamt nur 4 Bewertungen gab und auch keine mehr hinzukamen, hat das den Durchschnitt natürlich runter gerissen. Ein Jahr später war der Laden dicht. Ich bilde mir aber nun nicht ein, daß meine Bewertung der Grund dafür gewesen sei und verspüre weder Genugtuung noch ein schlechtes Gewissen. Sondern da haben wohl andere Kunden ähnliche Erfahrungen gemacht und entsprechende Schlüsse gezogen.

Also ganz ruhig. Wenn in Eurem Laden alles stimmt, könnt ihr solche Krakeler ruhigen Blutes hochkant rauswerfen, weil dahinter 50 zufriedene Kunden stehen, an denen ihr verdient. An den Krakelern verdient ihr nämlich nichts und genau das ist ja deren Ziel.

Stimm Dich halt mal mit Deinem VG ab, wie ihr mit solchen Fällen umgehen wollt.

Wie hat sich denn dein AG geäußert? Für solche Fälle gibt es übrigens ein probates Mittel: Hausverbot. Selbst als Ladenbetreiber muss man nicht jedem Idioten Zucker in den Arsch blasen. Wenn die Dame nochmal kommt, weist du sie höflich aber bestimmt auf die "strafbewehrte Unterlassungserklärung" hin. Da sie ja angeblich beim Rechtsanwalt arbeitet (ich lache immer noch), weiss sie mit dem Begriff was anzufangen. Wahrscheinlich kommt sie eh nur noch zu euch, weil sie woanders nicht mehr bedient wird. Gegen renitente und brüllende "Kunden" hilft übrigens auch ein Anruf bei der Polizei.

Nun sprich mit deinem AG und frage die weitere Vorgehensweise an. Viel Erfolg!