Kündingunsandrohung des Girokontos der Postbank wegen Widerspruch
Hallo, ich habe gegen die Änderung des Preis - und Leistungsverhältnisses wegen der Kosten einer Benachrichtung bei einer eingehenden Lastschrift, die nicht gedeckt wäre Widerspruch eingelegt. Was lt. Schreiben möglich war. Draufhin bekam ich nun die Antwort, dass sollte ich den Widerspruch nicht zurücknehmen, die Basis des geschlossenen Girovertrages fehlen würde und das Konto geschlossen würde. Warum also kann ich Widerspruch einlegen, wenn dieser letztendlich doch nichts nützt und man gezwungen wird zuzustimmen. Ist eine Kündigung oder Schließung ( bei den beiden Wörtern könnte es sich um eine rechtlich relevante Auslegung handeln) des Kontos rechtens????
3 Antworten
Also entschuldige mal den makaberen Vergleich: Es ist für Dich auch möglich, aus dem Fenster zu springen. Trotzdem tust Du es nicht, denn Du weißt um die Konsequenzen! Nicht anders ist das bei AGB auch. Die Postbank -wie auch jeder andere Anbieter- weist Dich auf die AGB hin. Das ist rechtlich in Ordnung, es zeigt Dir nämlich, dass es da um einen Vertrag geht und der bedarf ja der Zustimmung des anderen Teils. Gleichzeitig aber dürfte doch jedem Kunden klar sein, dass für ihn keine Extrawurst gebraten wird. Stell Dir mal vor, die Postbank müßte mit ihren Millionen Kunden jeweils individuell die Verträge aushandeln. Das ist faktisch unmöglich! Es ist daher rechtens, dass man Dir die Alternative gibt: Zu unseren AGB oder garnicht. Das nennt man Vertragsfreiheit!
Danke für die Antwort, die allerdings aus dem Rahmen fällt, weil ich den AGB's, bei Eröffnung des Kontos also vor 40 jahren zugestimmt habe. Das was jetzt passiert ist eine einseitige Änderung der AGB's, ohne meine Zustimmung. Ich wurde ja aufgefordert falls sie mir nicht zusagt Widerspruch einzulegen, was ich ja dann auch getan habe. Die Frage ist nach dem WARUM einen Widerspruch ermöglichen, wenn er letztendlich keinen Sinn macht. Die Antworten die hier eingehen sind offensichtlich alle von Bankangestellten, die natürlich für das Bankgewerbe sprechen, ist ja ihr Job. Das man anderer Meinung sein kann und sich eben nicht alles gefallen lassen muss scheint in unserer Gesellschaft nicht erwünscht zu sein, schade.
Ich habe mal gerade gegoogelt, ob noch andere von der Widerspruchsoption mit anschließender Kündigung betroffen sind. Allein wegen diesem Geschäftsgebaren werde ich mir eine andere Bank suchen.
Ich schätze du wirst da irgendwo in den AGB oder im kleingedruckten was zugestimmt haben. Die Bank wird bestimmt nicht Kündigungen androhen, wenn ihr dann rechtliche Konsequenzen drohen.
Also, tut mir Leid für dich aber die Bank sitzt am längerem Hebel. Muss aber auch nichts schlechtes sein. Ich habe ein Konto bei der Postbank, bin jetzt aber zur DKB gewechselt, was günstiger ist und ich bin voll zufrieden. Nützte doch die Gelegenheit und schau dich um ob es nicht was besseres als deine aktuelle Bank gibt...?