Das geht nur auf offziellem Weg wenn du ein "berechtigtes Interesse" hast. Das ist natürlich ein breiter Begriff, aber wenn du dem Amt vorträgst warum du das wissen willst, dann werden die dir auch sofort sagen können ob das als Berechtigtes Interesser durchgeht oder nicht.
Das sollte doch keine geheime Info sein. Wenn du die Leute dort anrufst, dann werden die dir das doch wohl sagen. Wenn sie es nicht sagen, hast du immer noch das schon erwähnte Handelsregister. Aber ich sehe wirklich keinen Grund warum jemand dir diese Info vorenthalten wollen würde.
Gemeinden können so was selber bestimmen. Ich glaube aber nicht dass die so was machen werden. Auch wenn Hochwasser in einigen Gemeinden viel Schaden angerichtet hat, dann ist es trotzdem nicht die Sache der Gemeinde in diesem Punkt zu helfen. Die müssen dafür sorgen, dass alles wieder freigeräumt wird und das Leute ohne Unterkunft geholfen wird. Die Dokumente sind dann doch wohl eher ein kleiner Punkt...
Nach 15 Jahren sind Urkundenfälschungen verjährt. Auch wird das keinen mehr interessieren. Wenn er 15 Jahre dort gearbeitet hat, dann wird er das schon können was er macht. Wenn interessiert also ob du in seinem Namen unterschrieben hast oder nicht. Schlimmer wäre es wenn ihr eine flasche Referenz oder so was gemacht hättet, aber selbst das wäre inzwischen egal...
Schalfende Hunde wecken ;-) Du wirst es richtig angeben müssen, sonst machst du dich strafbar. Lieber weckt man den Hund selber und gibt ihn einen Knochen, als dass man ihn schlafen lässt bis er dann mit knurrenden Magen und schlechter Laune aufwacht und ans Bein springt....
Gebt es und schaut was zurückkommt. Eignetlich hatte er keinen Anspruch, aber wenn diese 4 Monatsfrist nur kurzzeitig überschritten wurde und es dabei absehbar, dass man bald wo anders anfangen kann, dann wird da schon mal ein Auge zugedrückt. Egal wie es ausgeht. Auf jeden Fall angeben.
Wenn die Ruhezeiten nicht eingehalten werden kannst du wirklich eine Mietminderung beantragen. Dies gilt vor allem für die Nachtruhe. Es ist immer etwas schwierig, weil man es irgendwie beweisen muss. Hast du schon mal die Polizei gerufen, dass die kommen und oben für Ruhe sorgen? Dann hast du einen verlässlichen Zeugen, dass es wirklich spät Nachts notwendig war die Polizei zu rufen, weil es so laut war.
Beides kann funktionieren. Wenn du eine App hast, dann wirst du da bestimmt automatische Erinnerungen einstellen, können so dass du immer zum selben Zeitpunkt es machst.
Ich persönlich würde aber Papier bevorzugen. Der Grund ist, dass alles digitale zwar gemütlich ist, aber ich finde, dass Papier einfach dauerhafter ist und man hat was handfestes. Ich würde das Ding an den Kühlschrankheften oder irgendwo anders wo du es mehr mals am Tag siehst. Dann wirst du auch dran erinnert und es ist für mich immer etwas "stärkeres" wenn ich etwas schnell in mein Handy tippe oder mich tatsächlich hinsetzte, einen Stift in die Hand nehme und etwas aufschriebe.
Schau mal was ich gefunden habe, der zweite Teil könnte für dich interessant sein:
"Nun stellt sich aber hierbei die Frage, wie es mit der Krankenversicherung in dieser Zeit aussieht. Lag während der Schwangerschaft eine versicherungspflichtige Beschäftigung vor, steht einem für die drei Jahre eine beitragsfreie Versicherung zu. Wird nach der Elternzeit wieder eine Beschäftigung aufgenommen oder Arbeitslosengeld bezogen, so erfolgt automatisch wieder der Übergang in die gesetzliche Krankenversicherung.
Trifft aber Beides nicht zu, so kann man sich und das Kind über den Partner in der Familienversicherung anmelden. Wer freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, und bis zur Inanspruchnahme des Erziehungsgeldes zudem berufstätig, bekommt auch eine beitragsfreie Versicherung."
Es gibt zwei Arten der Witwenrente. Die Große und die Kleine.
Die große enthält 60% des Einkommens der verstorbenen, sie wird aber nur gegeben wenn es Kinder gibt die noch in der Erziehung sind. Dabei ist es meines Wissens aber egal ob diese die eigenen Kinder, die Kinder des Partners oder adpotierte Kinder sind.
Wenn dies nicht der Fall ist, dann dann bekommt man 25% des Verdienstes des Verstorbenen Partners.
Der Anwalt ist der Fachmann auf diesem Gebiet. Wenn du mit seiner Meinung nicht einverstanden bist, versuch es mit einem anderem Anwalt. Wenn der ein Schmerzensgeld in der gleichen Größenordnung vorschlägt, dann musst du es als richtig akzeptieren.
Es sind Produktproben (so was ist immer kostenlos) und du musst sie testen (und wahrscheinlich deinen Testbericht zurückschicken).
Letztlich hört sich das für mich so an als ob Firmen ihr Produkte anbieten und Feedback wollen. Die Firmen kostet das nicht wirklich viel, vielleicht bezahlen sie so eine Plattform sogar, aber ich bezweifele, dass man das als Privatperson machen kann und damit Geld verdient. Du kannst dran teilnehmen, dann wirst du quasi in Naturalien bezahlt.
Generell kann er hier anfangen sobald er einen Job gefunden hat. Du darfst innerhalb der EU deinen Arbeitsplatz frei wählen. Wenn er dann aber hier arbeitet, muss er sich an die deutschen Arbeitsbestimmungen halten. Das nennt sich (glaub ich) Beschäftigungslandregelung oder so was in der Art. Es besagt jedenfalls, dass man sich an die lokalen Arbeitsbedienungen anpassen muss, egal aus welchem Land man ursprünglich kommt.
Das ist eine tolle Einstellung von der Verwandtschaft. Wenn die das Erbe angenommen haben, dann haben sie auch die Pflichten angenommen!! Und damit müssen die sich drum kümmern. Wenn du das organisierst und denen nur die Rechnung schickst kommst du denen schon entgegen. Eigentlich müssen die alles selber machen.
Das wird in die Rechtsabteilung weitergegeben, oder das wurde schon weitergegeben? Wenn es noch nicht weitergegeben wurde, dann kann man ja nochmals anrufen und mit der Bank reden. Wenn es einmal in der Schufa steht, dann wird es da nicht so schnell wieder raus kommen, 3 Jahre normalerweise nachdem es geregelt ist. Und damit sind natürlich auch alle Nachteille verbunden die so ein Schufaeintrag mit sich bringt. Ich würde versuchen, dass noch zu regeln bevor es so weit kommt. Sonst muss man das unter teuer erkaufter Lebenserfahrung abbuchen. Das wird deinem Sohn wohl nie wieder so passieren.
Der rechtliche Vertreter muss das Kindergeld beantragen wenn die leiblichen Eltern gestorben sind. Du hast gesagt du seist der Betreuer. Ist das Betreuer so wie in Krankenpfleger oder Betreuer so wie in rechtliher Vertreter? Beim ersten musst du den Vertreter ausfindig machen, dass sollte ja in den Akten stehen. Im zweiten Fall musst du es selber machen.
Man bekommt nichts zurück, sondern man rechnet es aufs zu versteuernde Einkommen an und zahlt dann weniger Steuern. Es ist absetzbar, dass man "etwas zurückbekommt" ist zwar oft richtig gemeint, aber wenn man es genau nimmt stimmt der Begriff nicht. Für ärztliche Kosten gibt es einen Punkt der Außergewöhnliche Belastungen heißt. Normalerweise kommen da hohe Arztkosten rein wenn man sich ein Bein bricht. Ob eine Zahnspange da angenommen wird weiß ich nicht. Aber wenn dann dort und das schlimmste was passieren kann ist, dass man es zurückweist. Einfach versuchen.
Was genau willst du den jetzt wissen? Ob du die Aktien kaufen sollst? Wenn du dich dabei auf die Meinung anderer Leute verlässt, die du nicht kennst und die dir sonst was erzählen könnten, dann solltest du vielleicht gar nichts mit Aktien machen. Nicht bös gemeint. Aber in dem Feld geht auch mal ganz schnell ganz viel Geld den Bach runter wenn man einfach nach Gerüchten kauft und verkauft.
Du könntest dir einfach mal zum Spaß anschauen welche Sportler nach oder schon während ihrer Karriere in sehr große finanzielle Schwierigkeiten kommen. Die Sache ist ganz einfach, wenn du am deinem 16. Lebensjahr mit Geld beworfen wirst, dann weißt du nie wie du es eigentlich behandeln sollst, bzw. was es wert ist. Meine Meinung ist, dass die wenigsten dieser Leute ihr Geld managen. Entweder sie geben alles sofort für Spaß und Lust am Leben aus oder sie sind schlauer und geben einen Haufen für einen persönlichen Finanzberater aus, der ihnen dann verbietet alles auszugeben...
Und solche Leute hängen dann als Poster in Kinderzimmern und sind die neuen Vorbilder der heutigen Jugend... Das kann ja noch lustig werden.
Ja klar hat man Vorteile. Die IHK bietet dir als Kleinunternehmer genau wie jedem anderem die Möglichkeit an Schulungen und Weiterbildungen teil zu nehmen, es gibt oft Diskussionforen in denen man guten Rat bekommt und das entscheidende Argument sollte sein, dass man sehr schnell ein großes Netzwerk an Betrieben im selben Feld bekommt. Dafür wäre es mir der Jahresbeitrag alleine schon wert.
Normalerweise sollte ein Teil schon anrechenbar sein. Ich könnte mir höchstens Vorstellen, dass das Finanzamt Standard Enfernungen in Listenform hat. Wenn du also angibst von München nach Hamburg gefahren zu sein, schauen die in einer Liste nach und egal wie viel Sprit du verbraucht hast oder welche Strecke du gefahren bist, die Grundlage der Berechnung wird immer diese Liste sein. Und wahrscheinlich musst du auch noch angeben, dass die Firma dir die Fahrt nicht gesponsort hat. Das kommt bei besseren Stellen und großen Firmen ja durchaus vor.