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Probleme mit Hamburger Hochbahn AG HVV?

Meine Bekannte ist ALG-2-Empfänger er hat bei Kauf Deutschland-Ticket seine Bewilligungsbescheid angezeigt. allerdings sein Bedarfs-Gemeinschafts-Nummer im formuler aufgeschrieben.

meine Bekannte wurde gesagt, dass auf dem Bankkonto 19 Euro müssten sein und diese am Ersten eines jeden Monats vom Konto abgebucht wird, leider die Firma HVV statt 19 Euro 49 Euro unrechtmäßig zu viel Geld abgebucht.

meine Bekannte teilte der Firma per Telefon und E-Mail mit, dass er sein Geld benötigt. Die Firma HVV achtete nicht darauf und kümmerte sich nicht darum, einfach zu ignoriert.

meine Bekannte musste von seinem gesetzlichen Recht (Lastschrift zurückgeben/lastschrift widersprechen) Gebrauch machen, und das Geld auf sein Konto zurückgebucht. 

meine Bekannte hat die Ticketgebühr 19 Euro auf das Bankkonto Die Firma HVV überwiesen.

Die Firma HVV hat einen Brief verschickt, und dass es für die Rückerstattung des Geldes, Bankgebühren (Rückprovision) und Bearbeitungsgebühr zahlen muss. 

meine Bekannte hat es nicht akzeptiert, weil sie nicht für den Fehler und die Entstehung von Ärger verantwortlich ist. Leider hat die Firma HVV dieses Problem durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit verursacht.

Unter Berücksichtigung von Gesetz und Gerechtigkeit,

was ist Ihrer Meinung nach für die Zahlung der Bankgebühren (Rückprovision) und Bearbeitungsgebühr, Wer muss zahlen ?

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Gebührenhöhe für Sicherheitenaustausch: Bank verlangt 750 € für einen Austausch von 28.000 € in eine anderes Grundbuch - stimmt der Betrag?

Ich bin derzeit dabei einen Sicherheitenaustausch durch zuführen. Das Restdarlehen soll in das Grundbuch einer weiteren Immobilieeingetragen werden, in deren Grundbuch die Bank bereits eingetragen ist. Fürdiesen Vorgang ist eine Grundschulderhöhung um 16000,- € erfoderlich, diegesamte Grundschuld liegt dann bei 40.000,- €, die Immobilie ist mit ca. 55.000,-€ bewertet worden.

Die Bank hat diesem zugestimmt, verlangt aber eineBearbeitungsgebühr von 750,- €.

Über diesen hohen Betrag bin ich erstaunt!

Diese 750,- € stehen in einer Preisliste, die online nichteinsehbar ist und die ich erst auf Nachfrage erhalten habe. Man verlangt vonmir, zu unterzeichnen, das ich über die Preislisten informiert war und die Bankweigert sich, den Sicherheitenaustausch durch zu führen, wenn ich nicht dieseenorme Gebühr von 750,- € bezahle, um 28.000,- € Kredit in dem weiterenGrundbuch unter zu bringen.

Diese 750,- € stehen, wie ich nun gesehen habe, tatsächlichin der mir zugesanten Preislist, der HASPA. Diese Summe fällt grundsätzlich an,egal ob es sich um einen Sicherheitenaustausch und Objektbewertung von 1 Miohandelt oder eben wie bei mir in Höhe von 28.000,- €!

Soweit ich informiert bin, habe ich ein Anrecht auf eineRechnung mit Aufstellung des Aufwandes, den die Bank hat. Die 750,- € könnennicht auf den Aufwand bezogen sein, wenn diese Gebühr Kredithöhen unabhängigeingefordert wird.

Auf schriftliche Aufforderung mir eine aufwandbezogenRechnung mit Darstellung des Aufwandes der Bank zu senden, erhalte ich lediglichdie Antwort:

"Ihnen steht es selbstverständlich frei entweder denangebotenen Sicherheitentausch mit Erfüllung der Auflagen anzunehmen oder dieDarlehen abzulösen. An den anfallenden Gebühren des Sicherheitentausches hatund wird sich nichts ändern, die Höhe des Vorfälligkeitsentgeltes beivorzeitiger Ablösung der Darlehen wird bei erfolgter Ablösung zum Stichtagermittelt."

Dies bedeutet, ich komme nur zu meinem Recht, wenn ich eineungerechtfertigt hohe Gebühr bezahle.

Was kann ich dagegen tun?

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Muss ich Gebühren für eine Rücklastschrift bezahlen?

Hallo zusammen,

grundsätzlich ist mir bekannt dass Hausbanken für Rücklastschriften keine Gebühren mehr kassieren dürfen.

amazon / LBB Visa Kreditkarte:

Wie verhält es sich aber in meinem Fall?

Ich habe die amazon VISA Kreditkarte bei der LBB. Hier habe ich Teilzahlung vereinbart, d.h. die LBB bucht jeden Monat einen Betrag von meinem Girokonto ab. Im Dezember habe ich mein Girokonto bei der comdirect aufgelöst und bin zu einer anderen Bank gewechselt. Die neue Bankverbindung habe ich aber zu spät an die LBB mitgeteilt, bzw. zu spät im Online Tool hinterlegt. Nun hat die LBB versucht, die Rate bei meiner bisherigen Bank (comdirect) einzuziehen, aber das Konto war schon aufgelöst, so dass es zu einer Rücklastschrift gekommen ist.

Jetzt werden mir insgesamt 12,50 von der LBB in Rechnung gestellt. Hiervon verlangt laut Aussage am Telefon 2,50 die comdirect (meine alte Bank) und 10,00 die LBB selber, gemäß ihrem Leistungs- und Preisverzeichnis.

Nun meine Frage: Ist das rechtens? die LBB ist ja nicht meine Hausbank im klassischen Sinne sondern nur der Anbieter der Visa Kreditkarte. Darf sie in so einem Fall die 10,00 berechnen? Und was ist mit den 2,50 von der comdirect? Bei der bin ich ja nicht mal mehr Kunde....

Wäre super wenn mir jemand hier weiterhelfen könnte.

Besten Dank!

Tingletangle

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