Kündigung letzter Arbeitstag?

2 Antworten

Wenn Du gem. AV und/oder Tarifvertrag zum 03.03. kündigen darfst, ist das Dein letzter Arbeitstag.

Üblich sind Kündigungen zur Mitte und/oder zum Ende eines Monats.

Außer es ist anders wirksam geregelt.

Und außer in der Probezeit.

bedeutet zum 03.03.21 nun dass der 03 mein letzter Abreisetag ist

ja ... damit ist der 3. März dann Dein letzter Arbeitstag.