Kühlschrank defekt - zahlt Mieter oder Vermieter?

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Es kommt auf den Mietvertrag an, wenn dort die Einbauküche Bestandteil der Mietsache ist, und im Inventarverzeichnis der Kühlschrank aufgeführt ist, hat der Vermieter die Küche im gebrauchsfähigen Zustand vermietet. Bei bestimmungsgemäßer Nutzung muss er für Reparaturen oder Austausch aufkommen.

Also in einem solchen Fall käme ggf. eine Mietminderung in Frage, wenn der Vermieter auf eine Mängelanzeige nicht reagiert, oder auch eine Ersatzvornahme. Ihr lasst den Kühlschrank reparieren und zieht die Kosten von der Miete ab.

Wenn die Einbaukueche samt Geraeten ebenfalls Bestandteil der Miete ist, sollte der Vermieter fuer die Reparatur bzw. Ersatz aufkommen. Wenn der Heizkoerper kaputt geht uebernimmt das der Vermieter ja auch.