Kreditkarte rechtzeitig gesperrt?


01.08.2021, 16:37

Hab auch bei dem Anbieter storniert…

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du siehst es in der Regel nicht sofort. Aber es ist kein Problem, sollte trotzdem abgebucht werden, kannst du einen Chargeback beantragen, damit das Geld erstattet wird, sollte der Anbieter nicht freiwillig erstatten.

Du musst dann den Mailverkehr + Storno nachweisen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung.
MonavdH  01.08.2021, 18:03

Ich vermute, er hat die Karte schon sperren lassen und wahrscheinlich als Verlust gemeldet. Wie sollte er dann auf ehrliche Weise einen Chargeback beantragen?

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Sonne107 
Fragesteller
 01.08.2021, 20:58
@MonavdH

Hab angegeben bei der Sperrung unseriöse Internet Anbieter als Sperrungsgrund

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MonavdH  01.08.2021, 21:04
@Sonne107

Du kannst das Chargeback nur dann beantragen, wenn die Leistung, für die du bezahlt hast, nicht erbracht wird. Das musst du aber auch nachweisen können. Sonst wäre ja jede Zahlung per Kreditkarte rückrufbar. So leicht ist es aber nicht. Die Sperrung der Kreditkarte NACH erfolgter Zahlung ist dennoch völlig sinnfrei. Die Zahlung hast du ja bereits autorisiert mit der TAN-Freigabe.

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Sinnlos, da jede Kreditkartenzahlung im Internet durch das persönliche TAN-Verfahren verifiziert wird. Mit welcher Ausrede willst du denn da um die Ecke kommen, dass DU diese Zahlung nicht authorisiert haben willst?