Krankengeldberechnung bei Arbeitslosigkeit?

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Das sagt die Internetseite der Agentur für Arbeit:

Wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten und arbeitsunfähig werden, erhalten Sie längstens für 6 Wochen weiter Arbeitslosengeld.
Sind Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, bekommen Sie in der Regel ab der siebten Woche Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob ein Anspruch auf Krankengeld besteht und ob Sie weiterhin krankenversichert sind.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ein Blick ins Gesetz schafft Klarheit. In § 47 b Abs. 1 steht: " Das Krankengeld für Versicherte nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 wird in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes oder des Unterhaltsgeldes gewährt, den der Versicherte zuletzt bezogen hat."

Also, das Krankengeld ist so hoch wie das ALG !