Krankengeld oder Gehalt?
Hallo zusammen, liebe Community,
im April starte ich ein kurzzeitig befristetes Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsverhältnis ist nun auch bereits beendet.
Am 7.4.2023 war ich 2 Stunden in der Arbeit anwesend und danach krank. Die Krankschreibungen liefen vom 7.4. bis 30.4.2023. Durch einen Bescheid der Krankenkasse erfuhr ich, dass mir Krankengeld im ersten Monat meines neuen Arbeitsverhältnisses ab dem 7.4.2023 zustünde.
Gegen den Bescheid der Krankenkasse legte ich bereits Widerspruch ein, da ich dachte, die hätten sich vertan bzw. den verkehrten Versicherten angeschrieben, weil normalerweise Krankengeld von der Krankenkasse erst nach 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber einem erkrankten Arbeitnehmer zu stehen würde. Die Krankenkasse gab mir daraufhin (schriftlich) die Info, dass mir tatsächlich ab dem 7.4.2023 Krankengeld zusteht. (Auszahlung erfolgt noch die Tage.)
Mein Ex-Arbeitgeber überwies mir mein Gehalt vom 1.4. bis 6.4. und zahlte zudem auch die 2 Stunden für den 7.4.2023.
Von wem steht mir das Geld für den 7.4.2023 nicht zu?
Entweder braucht die Krankenkasse das tägliche Krankengeld für den 7.4.2023 oder der Arbeitgeber das Gehalt für die 2 Stunden vom 7.4.2023 nicht zahlen. Ich weiß nur nicht wer von denen nicht zahlen müsste?
Ich habe da keine Ahnung. Meine Umfeld leider auch nicht.
Wer kennt sich da aus und kann mir sagen wie das Ganze ausschaut.
Mit besten Grüßen vorab vielen Dank für Eure Nachrichten etc..
1 Antwort
Beide haben alles richtig gemacht. Dein Arbeitgeber hat dir dein Gehalt für deine erbrachte Arbeitsleistung gezahlt, ist aber nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Deshalb zahlt die Krankenkasse Krankengeld, da dir keine Lohnfortzahlung zusteht. Du kannst ja nicht krank sein und verhungern.
Vielen Dank für Deine Rückmeldung.
Echt jetzt? - - - beide habe es richtig gemacht???
Also ab dem 7.4.2023 war ich krank geschrieben.
Wenn BEIDE, also die Krankenkasse Krankengeld SOWIE der Arbeitgeber Gehalt für den 7.4.2023 bezahlt - erhalte ich DOPPELT Geld !!! Ich denke mal nicht, dass dies in Ordnung ist.
Deshalb stellte ich hier quasi die Entweder-Oder-Frage:
Von wem steht mir für den 7.4.2023 das Geld nicht zu?
- - - Krankenkasse ODER Arbeigeber? - - -