Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber bei Krankengeld

2 Antworten

Erstmal vielen Dank für die raschen Antworten.

Ich las folgenden Passus: Der Arbeitgeber darf den Lohnsteuer-Jahresausgleich nach § 42b Abs. 1 EStG in folgenden Fällen nicht durchführen: (...) wenn im Lohnkonto der Buchstabe "U" eingetragen ist (z.B. bei Bezug von Krankengeld oder wenn eine Arbeitnehmerin Erziehungsurlaub nimmt) oder (...) Quelle: http://www.lohn-info.de/lohnsteuerjahresausgleich.html

Insofern war ich mir nicht sicher, ob mir das Geld wirklich zustehen würde und da ich nunmal eine ehrliche Haut bin, wollte ich lieber sicher gehen, dass es wirklich stimmt (unser Steuerberater braucht ja ewig mit der Antwort), bevor ich das Geld nehme und ggf. auch gleich wieder verprasse. ;)

blackleather  26.01.2014, 15:30

Den Buchstaben U kann man aus mancherlei Gründen eingetragen bekommen - nicht nur wegen Krankheit (http://dejure.org/gesetze/EStG/41.html; insb. Abs. 1 Sätze 4 und 5). Und er hängt auch nicht zwingend mit dem Bezug von Krankengeld zusammen. Und du hast in der Fragestellung von Krankengeld gesprochen, aber nicht vom U.

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Krankengeld unterliegt zwar dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG), ist aber - im Unterschied zu anderen Leistungen, die ebenfalls dem Progressionsvorbehalt unterliegen (§§ 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a, 42b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG) - kein Hindernis für den Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber (http://dejure.org/gesetze/EStG/42b.html).