Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber bei Krankengeld
Ich war von September bis Januar krank geschrieben und habe entsprechend ab Ende Oktober Krankengeld erhalten. Parallel hat mein Arbeitgeber im Dezember einen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht, gemäß dessen mir ca. 1000 Euro zustehen. Ausgezahlt werden soll das mit dem Januar Gehalt (habe Januar teilweise wieder gearbeitet). Darf überhaupt in einem solchen Fall ein Lohnsteuerjahresausgleich vom AG gemacht werden?
2 Antworten
Erstmal vielen Dank für die raschen Antworten.
Ich las folgenden Passus: Der Arbeitgeber darf den Lohnsteuer-Jahresausgleich nach § 42b Abs. 1 EStG in folgenden Fällen nicht durchführen: (...) wenn im Lohnkonto der Buchstabe "U" eingetragen ist (z.B. bei Bezug von Krankengeld oder wenn eine Arbeitnehmerin Erziehungsurlaub nimmt) oder (...) Quelle: http://www.lohn-info.de/lohnsteuerjahresausgleich.html
Insofern war ich mir nicht sicher, ob mir das Geld wirklich zustehen würde und da ich nunmal eine ehrliche Haut bin, wollte ich lieber sicher gehen, dass es wirklich stimmt (unser Steuerberater braucht ja ewig mit der Antwort), bevor ich das Geld nehme und ggf. auch gleich wieder verprasse. ;)
Den Buchstaben U kann man aus mancherlei Gründen eingetragen bekommen - nicht nur wegen Krankheit (http://dejure.org/gesetze/EStG/41.html; insb. Abs. 1 Sätze 4 und 5). Und er hängt auch nicht zwingend mit dem Bezug von Krankengeld zusammen. Und du hast in der Fragestellung von Krankengeld gesprochen, aber nicht vom U.
Krankengeld unterliegt zwar dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG), ist aber - im Unterschied zu anderen Leistungen, die ebenfalls dem Progressionsvorbehalt unterliegen (§§ 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a, 42b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG) - kein Hindernis für den Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber (http://dejure.org/gesetze/EStG/42b.html).