Warum passt Kostenvoranschlag mit der Rechnung nicht überein?

2 Antworten

Hast Du anhand dieses Kostenvoranschlages Deinen Auftrag gegeben oder liegt eine gewisse Zeit zwischen KVA und Auftragserteilung?

Ich habe praktisch zeitgleich den Auftrag an die Firma vergeben. 

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@Maik75

Dann moniere die Rechnung unter Berufung auf den KVA.

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@wilees

Ja ich will da morgen auch hin wollte nur sicher gehen das ich keinen Denkfehler habe und morgen doof da stehe. 

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Die gesetzliche Regelung zum Kostenvoranschlag lautet wie folgt:

https://dejure.org/gesetze/BGB/650.html

Überschreitungen des Kostenvoranschlags sind also durchaus zulässig. Wer das nicht hinnehmen will, muß einen Festpreisauftrag vergeben, worauf sich Handwerker allerdings äußerst ungern einlassen.

Wie ich Deiner Beschreibung des Falles entnehme, liegt das Problem bei Dir allerdings anders. Es ist nicht mehr ausgeführt worden, sondern eben einfach der im Kostenvoranschlag genannte Betrag als Nettobetrag genommen und dazu die Umsatzsteuer hinzu gerechnet worden. Ich halte das für nicht zulässig und würde es beanstanden.

Vielen Dank für euer bemühen, ich war gerade da habe ohne Probleme eine neue korrekte Rechnung erhalten. Hätten sich vertan, meinte die Dame. 

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@Maik75

Man kann es ja mal versuchen.....

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