Antwort
Ich hatte auch gedacht ich wäre über den Zugewinnausgleich abgesichert aber so ist dem nicht.
Schenkungen, die ein Ehegatte während der Ehe von anderen Personen ("Dritten") erhält, sind nicht ausgleichspflichtig. Sie werden gemäß § 1374 Absatz 2 BGB dem Anfangsvermögen zugeschlagen und erhöhen den Zugewinn damit nicht.