Mein Sohn hat sein erstes Studium abgebrochen u.zeites ist BWL . was kann ich v.Steuer absetzen.ern

1 Antwort

Da du (nehm ich einfch mal an) gegenüber deinem Sohn gesetzlich unterhaltsverpflichtet bist und dieser sich in einer "Berufsausbildung" befindet kannst du die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen !! Unterhaltsaufwendungen bis zu max. 8004 € steuerlich geltend machen. Hat dein Sohn noch eigene Bezüge (zB Ferienjob, Minijob, Zinsen) über 624 €/Jahr sind die anzurechnen. Als Nachweis legst du am besten Kontoauszüge vor, aus denen die Zahlungen ersichtlich sind.