Mein Sohn hat sein erstes Studium abgebrochen u.zeites ist BWL . was kann ich v.Steuer absetzen.ern
Da er kein Einkommen hat und auch kein Bafög bekommt, unterstützen wir ihn finanziell ( Unterhaltskosten , Semestergebühren) und zahlen seine Miete.
Was kann ich davon von der Steuer absetzen? Was können ich geltend machen.?
1 Antwort
Da du (nehm ich einfch mal an) gegenüber deinem Sohn gesetzlich unterhaltsverpflichtet bist und dieser sich in einer "Berufsausbildung" befindet kannst du die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen !! Unterhaltsaufwendungen bis zu max. 8004 € steuerlich geltend machen. Hat dein Sohn noch eigene Bezüge (zB Ferienjob, Minijob, Zinsen) über 624 €/Jahr sind die anzurechnen. Als Nachweis legst du am besten Kontoauszüge vor, aus denen die Zahlungen ersichtlich sind.