Einzelunternehmer als Beamter?

2 Antworten

Das Einzelunternehmen ist dann wohl ein Gewerbe, kein Freiberuf.

ad a) Die Einkommensteuer berechnet sich auf Basis der Summe der Einkünfte als Beamter und dem Gewinn aus dem Gewerbe, nicht nur auf Basis des Verdienstes im Beamtenjob.

ad b) SolZ fällt je nach Höhe der Summe der Einkünfte an.

ad c) Wenn Du Dich für eine Kleinunternehmerregelung entscheidest, dann spielt Umsatzsteuer keine Rolle (außer ggf. in Situationen mit Handelspartnern außerhalb Deutschlands). Wenn Du Dich für eine Regelbesteuerung entscheidest, dann kannst Du gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer erstattet bekommen, führst im Gegenzug aber auch erhaltene (und den Kunden berechnete) Umsatzsteuer ab. Was hier sinnvoller ist, musst Du ausrechnen. Was willst Du denn im Online-Shop handeln?

ad d) Gewerbesteuer und ggf. IHK-Beiträge

Die Sozialabgaben spielen hier keine Rolle für die Steuerlast an sich. Dennoch solltest Du natürlich an Alters- und Risikorücklagen denken, die auch aus Deinem Nebenjob finanziert werden können.

Die Besteuerung der Einkünfte aus dem Gewerbe erfolgt quasi als Fortsetzung der Einkünfte aus Deinem Hauptjob, aus dem Lohnsteuer abgeführt wird. Es kommt nur auf die Summe des zu versteuernden Einkommens an. Ob Du also 30.000 EUR im Hauptjob und die gleiche Summe im Nebenjob verdienst oder ob das 50.000 EUR im Hauptjob und 10.000 im Nebenjob sind, spielt für die Einkommensteuer und SolZ keine wesentliche Rolle. Für die Gewerbesteuer durchaus.

Im Zweifelsfall kann es nicht schaden, mal eine Erstberatung bei einer Steuerberatung zu suchen, um die Begrifflichkeiten und die Anforderungen zu sortieren.

Du wirfst SAchen durcheinanders, die nichts miteinander zu tun haben.

  1. Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer muss, wenn Du kein Kleinunternehmer mehr bist, im Verkaufspreis enthalten sein, aber natürlich hast Du auf Einkäufe und Kosten dann auch den Vorsteuerabzug, der in diesen Rechnungen enthaltenen Umsatzsteuer.
  2. Gewerbesteuer auf den Gewinn mit einem Freibetrag von 24.500,- Euro.
  3. In der Einkommensteuer kommt der Gewinn zu Deinen anderen Einkünften dazu.
  4. Sozialversicherung fällt nicht an, vollkommen richtig. Aber Deine Krankenversicherung könnte Dir die Beiträge etwas erhöhen.

Was mich wundert ist:

Ich bin kurz davor einen Beamtenstatus zu erlangen, möchte aber weiterhin nebenberuflich mit einem Onlineshop etwas dazu verdienen.

Also kennst Du doch das ganze schon. Das einzige, was sich ändert, ist, dass Du nun Beamter bist. Aber steuerlich ist es das Gleiche.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung