Kleingewerbe als 450 Euro Job möglich?

1 Antwort

Verständlich geschrieben - wenn auch eiiges fehlt. Aber es zeigt auch, dass du so gar nicht weißt, wie man diese Dinge zusammenbringen soll.

Dein Minijob wird nicht angekratzt. Aber eine selbständige oder gewerbliche Tätigkeit hat damit nichts zu tun.

Die Einkünfte aus dieser Tätigkeit unterliegen ganz normal der Einkommensteuer. Wenn die Einkünfte ermittelt sind - auch möglicherweise unter Einbeziehung einer Freigrenze § 46 (3) EStG, § 70 EStDV, dann werden diese in eurer Einkommensteuererklärung mit angegeben und der Einkommensbesteuerung unterworfen.

Über die Gewerbesteuererklärung und die Umsatzsteuererklärung musst du dir in dieser Phase keine Gedanken machen. Da kommt eh nix bei raus und du kannst hier gern fragen, wenn das Finanzamt dich irgendwann mal zur Abgabe auffordert.