Kleingarten?

1 Antwort

Du bist also zur Räumung verurteilt worden.

Wir kennen das Urteil nicht. Nur eins dürfte aber klar sein:

Kläger kann ja nur der Kleingartenverein sein.

Die Aufbauten verkauft aber hat Dir doch der vorherige Pächter. Der aber hat doch nicht die Ursache für das Räumungsurteil gesetzt.

Von dem bekommst Du also kein Geld.

Ob der Kleingartenverein Dir den aktuellen Zeitwert der Aufbauten zahlen muss hängt nicht nur von der Satzung des Vereins ab, sondern auch vom Inhalt des Räumungsurteils.

Andri123  30.05.2023, 17:47

Ich kenne das nur so, entweder gibt es einen Nachpächter, der die Laube kaufen will, oder man muss abbauen und entsorgen. Dass der Verein die Laube erwirbt oder gar erwerben müsste, halte ich für mehr als unwahrscheinlich.

Und ja, es kann auch bereits im Räumungsurteil stehen, dass die Laube zu verschwinden hat.

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Privatier59  30.05.2023, 18:18
@Andri123

Da ist ja das hüpfende Komma:

Wir wissen nicht um den Inhalt des Räumungsurteils.

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