Kirche keine Umsatzsteuer?
Hi,
mich würde mal folgendes interessieren: Ich habe gelesen, dass Kirchen grundsätzlich bei der Umsatzsteuer ausgenommen sind. Eine rechtsgrundlage hierfür habe ich allerdings noch nicht gefunden. Gilt dies Regelung denn generell? Betreibt ein gut laufender Klosterladen bspw. im Internet einen Onlinestore, dann unterliegt auch dieser nicht der Umsatzsteuer??? Oder von welchen Faktoren ist diese Regelung abhängig?
2 Antworten
Eine Kirchengemeinde ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Daher ist sie nur mit ihren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben körperschaftsteuerpflichtig. Das bedeutet das die Kirchen soweit sie gewerblich tätig werden(z.B. Vermietung u. verpachtung,Betrie von Photovoltaikanlagen etc.) auch Umsatzsteuer abführen müssen. Auch müsssen die Kirchen Umsatzst. zahlen bei z.B. Kauf von Gegenständen, Handwerkerrechnungen etc..
Nein, der Klosterladen, die klösterliche Likörproduktion usw. sind ganz normal Umsatzsteuerpflichtig und diese Betriebe müssen auch die Gewinne versteuern.
Der reine Glaubensanteil bzw. die Gebühren für die kirchlichen Dinge (Beerdigungen, Heirat, Taufe usw) unterliegt nicht der Steuer.
Sollten die aber einen Friedhof betreiben, kann es dort schon anders sein.