Kindergeld zurückzahlen bei 1jähriger Ausbildung?
Guten Tag.
Folgendes Szenario. m, 1994 geb, befand sich von August 2015 - Juli 2016 in der Ausbildung zum Altenpflegehelfer und hat diese einjährige Ausbildung erfolgreich bestanden. Im Anschluss sollte die Ausbildung fortgeführt werden (zum Altenpfleger, dreijährige Ausbildung), die Familienkasse wurde mit entsprechendem Ausbildungsvertrag informiert, das Kindergeld wurde weiter überwiesen. Die Ausbildung wurde nicht angetreten, stattdessen wurde von Oktober 2016 - März 2018 eine Stelle als Altenpflegehelfer angenommen. Seit April 2018 ist es nun eine 450€ Stelle in einem anderen Berufszweig. Die Familienkasse wurde aber seit Zusenden des Ausbildungsvertrages nicht mehr informiert, also nicht über das Nichtweiterführen der Ausbildung, nicht über die Anstellung als Altenpflegehelfer. Somit wird seit August 2015 ununterbrochen Kindergeld gezahlt.
Muss damit gerechnet werden, dass das Kindergeld zurückgezahlt werden muss auch wenn keine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung vorlag?
Wie kann dann die Rückzahlung vonstatten gehen? Ist Ratenzahlung möglich? Sind Strafzahlungen bis hin zu wegen Anzeige aufgrund Nichtinformierens gegenüber der Familienkasse möglich?
Ich danke Euch für Antworten,
Liebe Grüße.
4 Antworten
Definitiv kommt etwas auf dich zu. Schließlich musst du Ämtern immer mitteilen, wenn sich etwas in deinem Leben ändert.
Die Familienkasse möchte natürlich nach 3 Jahren das Endzeugniss deiner Ausbildung sehen, da sie dir ja Kindergeld überwiesen haben, da sie dich damit in deiner Ausbildung unterschtützten.
Ich vermute schon, dass du ihnen das Geld zurückzahlen musst, oder sogar eine Anzeige bekommen!
Das ist Steuerhinterziehung. Neben der Rückforderung des zu Unrecht bezogenen Kindergeldes könnte ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden.
Ihr seid in der Mitteilungspflicht, also kümmert euch schleunigst darum.
Kindergeld bekommt man solange man sich in der Ausbildung befindet. Du hast angegeben eine Ausbildung zu absolvieren, hast aber stattdessen gearbeitet. Also hattest du zu dieser Zeit keinen Anspruch auf das Kindergeld.
Du wirst es wohl zurückzahlen müssen. Dabei ist grundsätzlich auch eine Ratenzahlung möglich.
Du solltest dich mit der Familienkasse in Verbindung setzen und die Situation aufklären. Einigt euch über die weitere finanzielle Vorgehensweise.
Die Erschleichung von Kindergeld ist eine Straftat und wird hoffentlich geahndet.