Girokonten oder Mobilfunkverträgen werden auch berücksichtigt.

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Bekomme nirgendwo finanzielle Hilfe. Was tun?

Ich bin 27, Studentin (1. Studium, keine vorrausgegangene Ausbildung) an einer Hochschule und leider schon im 14. Semester. Nicht weil ich zu dumm bin, sonder da ich auf Grund vieler privater Verluste und Vorkommnisse und meiner zusätzlichen psychischen Erkrankung oft aussetzen musste.

Ich wohne seit ungefähr einem Jahr nun endlich alleine.

BAföG bekomme ich ja schon seit Längerem nicht mehr. Den KFW-Kredit wollte ich nicht auch noch zusätzlich annehmen, diesen gibt es jetzt sowieso nicht mehr. Ab dem 10. Semster ist Schluss damit.

Das Arbeitsamt meinte es kann mich nicht unterstützen, Antrag wurde abgelehnt.

Anfangs hat mich meine Mutter finanziell ein wenig unterstützt und die Miete gezahlt, den Rest konnte ich mit der Halbwaisenrente begleichen. Diese ist nun seit März gestrichen, da ich 27 geworden bin.

Seitdem musste meine Mutter mich noch mehr unterstützen, wozu sie kaum in der Lage ist (Ich danke ihr dafür!). Zusätzlich hab ich noch einen 450 EUR Job , der nun aber auch Geschichte ist. Der Vertrag läuft diesen Monat aus und ich will ihn auch nicht verlängern, da ich im Januar meine letzte Prüfung habe und es psychisch ansonsten nicht hinbekomme mit dem Lernen. Ich habe auch nebenbei viele Therapien usw. Wenn ich arbeiten könnte nebenbei würde ich es ja machen.

Das Wohnamt hat mir sage und schreibe einen zweistelligen Betrag gezahlt für 2 Monate, da meine Mutter mich die ganze Zeit unterstützt und sie dann nicht mehr zahlen..

Meine Mutter kann dies aber nicht weiterhin machen und ich will es auch nicht.

Gibt es noch andere Möglichkeiten oder war jmd schon mal in einer ähnlichen Situation?

LG

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Mit welcher Begründung wurde dein Hartz 4 Antrag abgelehnt?

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Definitiv kommt etwas auf dich zu. Schließlich musst du Ämtern immer mitteilen, wenn sich etwas in deinem Leben ändert.

Die Familienkasse möchte natürlich nach 3 Jahren das Endzeugniss deiner Ausbildung sehen, da sie dir ja Kindergeld überwiesen haben, da sie dich damit in deiner Ausbildung unterschtützten.

Ich vermute schon, dass du ihnen das Geld zurückzahlen musst, oder sogar eine Anzeige bekommen!

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Nun ja du Hast trozdem zwischen März und August keine Arbeit und das Amt möchte ja, dass du so schnell ei nur möglich wieder Arbeiten gehst, sodass sie dir kein Arbeitslosengeld zahlen müssen.
Es kann also sein, dass deine Bearbeiterin möchte, dass du dich auf einen Job zwischen März und August bewirbst.

Genau weiß ich es nicht, aber das ist meine vermutung

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Wenn du in einem Eigenheim wohnst und ALG II , also Harz 4, beziehst oder beantragst wird es laut § 12 SGB II als Vermögen gewertet und ist dadurch verschont.

jedoch solltest du bei §12 beachten:

§12 - Berücksichtigendes Vermögen:
(3) Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen

1.angemessener Hausrat,

2.ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende erwerbsfähige Person,

3.von der Inhaberin oder dem Inhaber als für die Altersvorsorge bestimmt bezeichnete Vermögensgegenstände in angemessenem Umfang, wenn die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person oder deren Partnerin oder Partner von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist,

4.ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung,

5.Vermögen, solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks von angemessener Größe bestimmt ist, soweit dieses zu Wohnzwecken behinderter oder pflegebedürftiger Menschen dient oder dienen soll und dieser Zweck durch den Einsatz oder die Verwertung des Vermögens gefährdet würde,

6.Sachen und Rechte, soweit ihre Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde.

Denn als Vermögen gilt nur das, was ihr beim Erstantrag von ALG II schon besessen habt. Also euer geerbtes Haus gilt nun als Einkommen und wird nicht geschützt.
Da das Erbe nun als Einkommen gilt wird es durch 6 geteilt und euch 6 Monate lang zum ALG II angerechnet.

Das heißt im Klartext,ihr bekommt die nächsten 6 Monate kein Harz4 laut § 11 SGB II Absatz 3.

Nach sechs Monaten wird das Haus als Vermögen eingestuft und ist geschützt (siehe oben).

Hoffe ich konnte helfen :)

Patrick

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