Girokonten oder Mobilfunkverträgen werden auch berücksichtigt.
Mit welcher Begründung wurde dein Hartz 4 Antrag abgelehnt?
Definitiv kommt etwas auf dich zu. Schließlich musst du Ämtern immer mitteilen, wenn sich etwas in deinem Leben ändert.
Die Familienkasse möchte natürlich nach 3 Jahren das Endzeugniss deiner Ausbildung sehen, da sie dir ja Kindergeld überwiesen haben, da sie dich damit in deiner Ausbildung unterschtützten.
Ich vermute schon, dass du ihnen das Geld zurückzahlen musst, oder sogar eine Anzeige bekommen!
Nun ja du Hast trozdem zwischen März und August keine Arbeit und das Amt möchte ja, dass du so schnell ei nur möglich wieder Arbeiten gehst, sodass sie dir kein Arbeitslosengeld zahlen müssen.
Es kann also sein, dass deine Bearbeiterin möchte, dass du dich auf einen Job zwischen März und August bewirbst.
Genau weiß ich es nicht, aber das ist meine vermutung
Wenn du in einem Eigenheim wohnst und ALG II , also Harz 4, beziehst oder beantragst wird es laut § 12 SGB II als Vermögen gewertet und ist dadurch verschont.
jedoch solltest du bei §12 beachten:
§12 - Berücksichtigendes Vermögen:
(3) Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen
1.angemessener Hausrat,
2.ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende erwerbsfähige Person,
3.von der Inhaberin oder dem Inhaber als für die Altersvorsorge bestimmt bezeichnete Vermögensgegenstände in angemessenem Umfang, wenn die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person oder deren Partnerin oder Partner von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist,
4.ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung,
5.Vermögen, solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks von angemessener Größe bestimmt ist, soweit dieses zu Wohnzwecken behinderter oder pflegebedürftiger Menschen dient oder dienen soll und dieser Zweck durch den Einsatz oder die Verwertung des Vermögens gefährdet würde,
6.Sachen und Rechte, soweit ihre Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde.
Denn als Vermögen gilt nur das, was ihr beim Erstantrag von ALG II schon besessen habt. Also euer geerbtes Haus gilt nun als Einkommen und wird nicht geschützt.
Da das Erbe nun als Einkommen gilt wird es durch 6 geteilt und euch 6 Monate lang zum ALG II angerechnet.
Das heißt im Klartext,ihr bekommt die nächsten 6 Monate kein Harz4 laut § 11 SGB II Absatz 3.
Nach sechs Monaten wird das Haus als Vermögen eingestuft und ist geschützt (siehe oben).
Hoffe ich konnte helfen :)
Patrick