Kindergeld wegen geringfügiger Beschäftigung?
Ich habe bereits im Internet recherchiert, allerdings sind die Ergebnisse für mich nicht ganz einleuchtend bzw. beantworten meine Frage nicht.
Ich habe dieses Jahr mein Abitur gemacht und werde ein Gap-Year machen, also erst 2024 zum Wintersemester studieren und in der Zwischenzeit auf Minijob (520€) Basis und kurzfristiger Beschäftigung (70 Tage im Kalenderjahr) arbeiten.
Habe ich jetzt Anspruch auf Kindergeld, oder nicht?
Ich bin natürlich nicht als Arbeitssuchende gemeldet, da ich ja keine Arbeit/Ausbildung suche, sondern genau weiß, was ich nächstes Jahr mache.
2 Antworten
Ich bin natürlich nicht als Arbeitssuchende gemeldet, da ich ja keine Arbeit/Ausbildung suche, sondern genau weiß, was ich nächstes Jahr mache.
Ergo beteht für das "Gapyear" für Dich seitens Deiner Eltern kein Anspruch auf Kindergeld. Einsolcher besteht für unter 25-jährige ausschließlich, solange diese sich in einer Ausbildung befinden bzw. für eine Übergangszeit zwischen 2 Ausbildungsabschnitten.
Ein weiter Kindergeldanspruch bestünde max. wenn Du Dich nachwilich um einen Ausbildungsplatz bemühen würdest und Du in diesem Zeitraum beim Arbeitsamt als ausbildungsplatzsuchend gemeldet wärest. Ähnliches träfe zu, hättest Du Dich um einen Studienplatz beworben, und wärest nicht angenommen worden.
Es ist zwar schön, daß Du weißt, was Du in der nächsten Zeit machst, aber mit dem Kindergeld sieht es traurig aus, denn dazu mußt Du Dich beim Jobcenter "arbeitsuchend" melden.