KfZ-Werkstatt- muss ich Reparatur bezahlen, die ich nicht in Auftrag gegeben habe?
Meine Mutter hat letzte Woche ihr Auto in die Werkstatt gegeben um den Zahnriemen auswechseln zu lassen. Als sie das Auto wieder abholen wollte, teilte die Werkstatt mit, man hätte noch weitere nötige Reparaturen durchgeführt, sodass die Rechnung am Ende doppelte so hoch war, wie sie ursprünglich gewesen wäre. Das ganze wurde nicht mit meiner Mutter abgesprochen. Muss sie die gesamte Rechnung bezahlen?
1 Antwort
In der Regel wird der Zahnriemen auf der Steuerwelle - um diesen dürfte es sich bei dieser Frage handeln - im Zusammenhang mit einer der regelmäßigen, vom Hersteller vorgeschriebenen, Inspektionen durchgeführt. Inspektionen beinhalten häufig ebenfalls den Austausch weiterer Verschleißteile und die Werkstätten lassen sich hierführ vor Ausführung der Arbeiten in der Regel einen Auftrag vom Kunden unterschreiben und sie benachrichtigen den Kunden, wenn sich nicht geplante zusätzliche Arbeiten ergeben, bevor sie diese in Angriff nehmen.
Frage doch mal Deine Mutter, was sie genau mit der Werkstatt vereinbart hat, bevor Du überlegst, ob man die Arbeiten bezahlen muss. Prüfe auch, ob die durchgeführten Reparaturen unabdingbar waren, um die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten (abgenutze Bremsklötze, Risse in den Bremsscheiben oder andere Defekte am Bremssystem).