Bin mit Rechnung des Autohauses nicht einverstanden - kann es meinen PKW dennoch pfänden?

1 Antwort

Du hast zwei möglichkeiten.

1) die Rechnung voll bezahlen und auf der Rechnung vermerken, dass die zahlung für den strittigen Betrag nur unter protest erfolgt. So wöre es am schnellsten.

2) zur Schiedsstelle der Innung gehen und das über die klären. Ich vermute, dass es über die Schiedsstelle mit der Teilzahlung klappt.

3) das über den Anwalt klären, was aber am längsten dauern dürfte.

$) Verhandlungslösung: zu Werkstatt gehen, denen sagen das die erste Reaktion etwas impulsiv war, dass Du den bestimmten Posten nciht akzeptierst und die Herausgabe gegen Zahlung der unstrittigen Posten beanspruchst. ggf. den Chef zu sprechen verlangen.