Katzen?

2 Antworten

Erstmal darf die Vermieterin einer anderen Wohnung natürlich ihre Wünsche äußern. Vorschreiben darf sie dir aber nichts. Du bist auch nicht dazu verpflichtet, ihren Wünschen nachzukommen.

Wenn sich aber daraus eine gesundheitliche Beeinträchtigung einer anderen Person ergibt, dann sollte man aber darüber nachdenken, ob und wie man zu einer Problemlösung beitragen kann.

Du könntest ja auch erwarten, dass die Mieterin ihre Fenster schließt, so wie man es jetzt von dir erwartet. Aber was ist der normale Gebrauch einer Wohnung im Dachgeschoss? Das fremde Katzen in Gärten streunen ist etwas, was man nicht vermeiden kann. Aber dass Katzen auf Dächer zum Freigang gelassen werden, ist schon ungewöhnlich.

Für gewöhnlich mietet man eine Wohnung und nicht ein Hausdach. Üblicherweise wird man auch als Mieter nicht damit rechnen, dass Katzen Spaziergänge auf Dächern machen und durch das eigene geöffnete Fenster - denn lüften muss man ja - reinkommen.
Sofern die Nutzung der Dachoberfläche nicht in deinem Mietvertrag zugesichert wurde, hast du hier auch keine weiteren Ansprüche. Bislang galt also offensichtlich der Grundsatz bei euch "wo kein Kläger, da kein Richter". Als Tierhalter bist du in der Pflicht, deine Haltung so zu gestalten, dass sich niemand anders durch sie gestört fühlt. So eine Allergie ist natürlich nicht ohne. Du kannst an den Fenstern Katzennetze anbringen.

Sialitikuss 
Fragesteller
 16.09.2023, 18:05

Meine Vermieterin hat nichts dagegen das die Katzen auf das Dach gehen

und ich kenne kein Mietvertrag wo drin steht Dachoberfläche mit nutzbar

und außerdem in der ganzen Siedlung hier sind Katzen draußen oder Hunde etc

und es hat sich bis jetzt keiner beschwert über die Katzen die gehen ja nicht in fremde Wohnung rein die laufen einfach nur übers Dach und Sonnen sich oder laufen aus der Küche hoch und bei uns ins Schlafzimmer auf der anderen Seite wieder rein

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