Kapitalertragssteuer für Aktien von Steuerausländern bei Rückzug: Verlusttopf und Kaufzeitpunkt

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Für die Besteuerung ist nicht die Herkunft der Wertpapiere oder Erträge relevant, sondern der Zeitpunkt, zu dem sie anfallen.

Lest Du in einem nicht-EU-Land, so wirst Du in Deutschland als Steuerausländer geführt. Damit hast Du keinen Sparerpauschbetrag und keine Verlusttöpfe. Erträge, Gewinne und Verluste aus Wertpapiergeschäften und sonstige Ausschüttungen werden in Deutschland nicht besteuert, wenn ein entsprechendes DBA mit dem Wohnsitzland vorliegt. Du musst das mit Deinem Finanzamt im Wohnsitzstaat klären.

Ziehst Du nach Deutschland, so ändert sich Dein Status auf Steuerinländer. Du bist nun unbeschränkt steuerpflichtig. Also werden Gewinne/Verluste aus Wertpapierverkäufen entsprechend besteuert. Ebenso Erträge und Ausschüttungen. Du hast dann einen Sparerpauschbetrag und Verlusttöpfe.

Hast Du deutliche Gewinne mit Deinen Wertpapieren erreicht, lohnt es sich ggf., diese vor Verlagerung des Wohnsitzes zu verkaufen und mit Wohnsitz in Deutschland wieder zu kaufen. Damit sind nämlich die Gewinne im Ausland noch hoffentlich freundlicher zu besteuern und unterliegen nicht der Abgeltungssteuer.

Hast Du deutliche Verluste mit Deinen Wertpapieren erreicht, lohnt es sich, diese nach Wohnsitzumzug zu verkaufen und wieder zu kaufen, um den Verlust festzustellen. Gewinne aus späteren Geschäften werden dagegen aufgerechnet.

Die Strategie besteht also darin, Gewinne noch steueroptimiert im Ausland zu erhalten und versteuern, während Verluste zukünftig steuermindernd in Deutschland realisiert werden.