Verrechnung von Zinsen mit Verlusten?

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Tarde Republic ist eine Version von Trade Republic, bei der die Aufträge später ausgeführt werden? Hmm...

Zinsen werden zunächst mit dem Verlustverrechnungstopf Sonstige verrechnet, dann mit dem Freistellungsauftrag.

Verrechnungen von Gewinnen aus Wertpapiergeschäften erfolgen auch zuerst mit Verlusttöpfen, dann gegen ggf. anzurechnende Quellensteuertöpfe und dann erst gegen den Freistellungsauftrag.

Verluste aus Aktiengeschäften können nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich, Gewinne durch ggf. gezielte Verkäufe und Käufe vor Jahresende zu realisieren, damit die Freistellungsaufträge ausgeschöpft werden. Ansonsten erfolgt die Besteuerung nachgelagert. Während z.B. ein ETF so über fünf Jahre 5.000 EUR an steuerfreiem Gewinn einbringen kann, würde bei der rein nachgelagerten Besteuerung höchstens die Vorabpauschale unter den Freistellungsauftrag fallen, jedoch der größte Teil (ca. 4.000 EUR) des Gewinns nach den vier Jahren zu versteuern sein. Das bedeutet eine Einbuße von über 1.000 EUR auf die fünf Jahre - je mehr, desto mehr Zeit vergangen ist.