Kann meine Stiefmutter mich rauswerfen?

3 Antworten

Meines Wissens nach gehört das Haus meinem Vater und mit ihm habe ich auch abgeklärt, dass ich hier ......... gleichzeitig wohnen kann.
dass sie sowas nicht entscheiden kann und dass ich hier bleibe.

Soweit Dein Vater das Ansinnen der Stiefmutter nicht unterstützt, hat sie keine Möglichkeit Dich des Hauses zu verweisen.

Ich frage mich ja, warum man sich das selbst antut. Du hast ein Zimmer im Studentenwohnheim - warum nutzt Du das nur zeitweise? Warum willst Du unbedingt mit mit Leuten zusammen wohnen, mit denen es nur Streit gibt?

Stiefmutter , Tante Schwester der Stieffamilie klingt übel .

Hat Dein Vater keinen Ehevertrag , gehört ihr erblich 50 % des Hauses.

Deine Partnerin , also Freundin möchte dort auch noch übernachten ?

Wie groß ist das Haus ?

An Deiner Stelle würde ich es ansprechen , auszuziehen bei Deinem Vater und schriftlich ihn auffordern Unterhalt zu zahlen für Dich , dazu ist er verpflichtet.

Sage Deine Stiefmutter drängt Dich aus dem Haus

Anträge über das Bafögamt ausdrucken Formular 3 Vermögensauskunft Eltern.

Du glaubst nicht , wie schnell er reagieren wird.

Übrigens weigert er sich eine Vermögensauskunft zu geben , kann auch das Bafögamt ihn direkt anschreiben

mayju 
Fragesteller
 20.05.2023, 06:43

Die beiden haben nie „öffentlich“ geheiratet und sind erst nachdem wir eingezogen sind verlobt gewesen. Also gehe ich mal davon aus, dass ihr nichts von dem Haus gehört. Meine Freundin ist nur am Wochenende vorbeigekommen und hat hier übernachtet und sonst war ich bei ihr zuhause oder habe mich mit ihr draußen getroffen. Das Haus ist relativ groß (so ungefähr 3,5 Stockwerke) und ich hab halt den Dachboden für mich. Danke auf jeden Fall für die Tipps ich spreche das so schnell wie möglich an!

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classica  20.05.2023, 08:08
@mayju

Dann wäre die Bezeichnung Lebensgefährtin Deines Vaters und die hat Dir mal gar nichts zu sagen .

Was natürlich sein könnte , das Du sie jetzt auf die Idee bringst , Deinen Vater zur Hochzeit zu nötigen.

Das wäre erbrechtlich schlecht

Gebe Ihr Zutrittsverbot zu Deinem Dachgeschoss und fordere sie auf es zu unterlassen in Deinen persönlichen Dingen zu wühlen..

Ganz einfach

Schließe ab.

Du bist volljährig .

Ich würde mal Klartext mit ihr reden und nicht ausziehen.

Du hast ein Anrecht in Deinem Dachgeschoss zu wohnen , immerhin gehört das Haus Deinem Vater.

Ich würde an Deiner Stelle autark werden und eine kleine Zeile aufstellen unter die Schräge Spüle , Kochstelle , Kühlschrank.

Ich hoffe es hat ein Bad.

Mache Dich unabhängig von der Stiefmutter nebst Anhang und rede mit Deinem Vater , ein Bad einzubauen , hat es keins. Eine gute Investition

Räume nicht das Feld.

Setze Dich durch und suche ein klärendes ruhiges Gespräch mit Deinem Vater .Auch in Bezug auf Unterhalt kommt es ihn günstiger finanziell , wenn Du dort wohnst.

Wie gesagt

Schließe ab.

.

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wilees  20.05.2023, 07:47
Hat Dein Vater keinen Ehevertrag , gehört ihr erblich 50 % des Hauses.

Evtl. erben kann die Stiefmutter nach dessen Tod - aber auch nur, wenn kein Berliner Testment vorliegt, dass die leiblichen Eltern zu einem früheren Zeitpunkt (vor neuerlicher Eherschließung des Mannes verfasst haben.

Auch bei einer Ehe unter Ausschluss der Zugewinngemeinschaft sähe ein Erbanteil im Todesfall des Vaters anders aus.

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