Nachmieter nutzt während Kündigungsfrist meinen Keller?

3 Antworten

Klar ist es nicht in Ordnung ohne Absprache Zutritt zum Keller zu verschaffen, aber deshalb ein Rechtsstreit anzuleiern ist etwas überzogen, zumal sich keine Wertgegenstände mehr von dir darin befanden.

Falls dein Vorhängeschloss beschädigt wurde, lass es dir bezahlen und die Sache ist abgehakt !

Der Vermieter hat mit dem Einbruch NICHTS zu tun.

Dem steht weiterhin die volle Miete zu.

Einbrüche werden bei der Polizei angezeigt, diese verfolgen dann Straftaten.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich jetzt den zweiten Teil der bereits überwiesenen Miete noch zahlen muss

Ja, gegenüber dem Vermieter besteht kein Anspruch, er ist ja für den Einbruch nicht verantwortlich.

Eine Strafanzeige wäre doch zu 100 Prozentiger sicherheit angebracht, oder?

Eine Straftat ist für mich im Sachverhalt zu erkennen, insofern wäre sie zumindest möglich. Ob sie angebracht ist musst du selbst entscheiden.