Ja! Sie wird noch die Steueridentifikationsnummer brauchen. Ab dem 1.1.11 gibt es keine Steuerkarten wie wir sie kennen. Die Steuerkarte von 2010 bleibt bis 07/2012 gültig. Falls keine vorhanden sein sollte, kann beim zuständigem Finanzamt gegen Vorlage der Steuer-ID (s.o.) und Perso eine Ersatzbescheinigung beantragt und mitgenommen werden.
Also...ich habe mit dem Präsidenten eines Sozialgerichtes im priv. Rahmen sprechen können. Wenn der Staat die Möglichkeit der Vätermonate einräumt, dann muss auch der Staat gewährleisten, dass diese von jedermann in Anspruch genommen werden können. Es ist also nicht das absichtliche herbeiführen einer Notsituation. Demnach besteht der Anspruch auf Hartz IV
Das Finanzamt darf es verlagen, weil es zwei unabhängige Verfahren sind. Nach der Festsetzung der Lohnsteuer für 2008 wirst Du nochmals Widerspruch einlegen müssen...
www.Familien-Wegweiser.de Da steht alles drin, was Du an Info brauchst! Übrigens... Du hast als alleinerziehende Mutter anspruch auf insgesamt 14 Monate Elterngeld!!!
nein!
ich gehe mal davon aus, dass die Abendschule auf freiwilliger Basis ist. Falls der Besuch der Abendschule Aussicht auf eine Beschäftigungsaufnahme hat, würde ich die Maßnahme des Amtes in Frage stellen und mit dem jeweiligen Bearbeiter sprechen. Ist schone harte Sache...Viel Erfolg für Deine Tochter
schwere Beweislage! Müsstest Du vielleicht bei der Versicherung nachfragen.
BAUSPAREN ist das Zauberwort! Falls Du erreichst, dass die Abschlussgebühr erstattet wird, ist das ne super Sache... Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ich während des Studiums erhebliche Erleichterungen hatte, weil ich zum Anfang des Studiums ein Bausparvertrag mit einer 5-Stelligen Summe bekommen hatte. Vorteil Bausparer - hohe Zinsen und Prämien
auch wenn eine Haftpflichtversicherung existieren würde, würde diese den Schaden nicht übernehmen, da es sich hierbei um eine sogenannte Gefälligkeitshandlung handelt. In der Regel sind die Fälle in den Bedingungen ausgeschlossen. In Deinem Fall hast Du leider keine Möglichkeiten. Es gibt jedoch genug Geschichten, die man erfinden könnte. Das wäre allerdings Versicherungsbetrug. Aber...Ihr habt ja keine Versicherung. Davon abgesehen, ist eine allg. Haftpflichtversicherung für jeden ein MUSS. Lies mal bitte dafür § 823 BGB.
Eine Risikolebensversicherung können Sie für Sich abschließen, um z.B. ein Darlehen (Immobilie o.ä.) oder Ihre Familie abzusichern. Läuft die vereinbarte Vertragszeit ab und Sie leben noch, ist das Geld futsch. Eine Risiko LV bildet nämlich kein Kapital. Für die Kinder gibt es mehrere Möglichkeiten. Diese wären
Bausparvertrag (Nachteil, Abschlussgebühr aber hohe Zinsen) Rentenversicherung (gute Anlage, jedoch ungewiss, ob Kinder später weiterbezahlen) Sparbuch (wenig Zinsen)
Eine Kapitalbildende LV ist zwar für Kinder denkbar, aber sollte als vorletzte Möglichkeit(letzte Sparbuch) in Frage kommen
Das ist meine Meinung!
ja! Du musst jedoch eine Änderungsmitteilung machen. Das musst Du auch machen, wenn ein Kind auszieht!
Du hast leider wenig zum Fall geschrieben. Du kannst einen amtlichen Bescheid innerhalb dafür vorgesehenen Zeit widersprechen. Solltest Du diese Zeit verpasst haben, sieht es schlecht aus. Einen Möglichkeit gibt es allerdings, Du musst der ARGE eine bewusste Falschberechnung nachweisen (der Tatbestand Vorsatz oder grob Fahrlässig
300 Euro für maximal 14 Monate. Ich würde empfehlen, gleichzeitig Kinderzuschlag und Wohngeld zu beantragen.
...aufstocken in der Jobagentur...sprich Hartz 4 oder Sozialhilfe. Alternativ kannst Du -wenn Du eigene Bude hast- Wohngeld beantragen. Meines wissens dürfen Azubis Löhne wg. Kurzarbeit nicht gekürzt werden. Da würde ich Dir auch ein Gespräch mit dem Betriebsrat oder mit der Gewerkschaft vorschlagen oder empfehlen.
Sie bekommt für 3 Jahre einen festgelegten Durchschnittswert, solange Sie nicht einer Rentenversicherungspflichten Tätigkeit nachgeht. Ihr müsstet eigentlich durch die Rentenversicherung angeschrieben werden. Aber kannst mal bei Euch im Rathaus die Herrschaften von der Rentenstelle fragen.
Kommt darauf an, was Du an Einkommen hast. Wenn Deine Frau nicht arbeitet, musst Du Dein Einkommen auf 3 Kinder wegen Unterhalt ausrechnen lassen. Bleibst Du unter einer bestimmten Grenze, bist Du da raus, ansonsten löhnen! Aber geht Deine Frau arbeiten, kannst Du auf Unterhalt für die Kinder klagen. Frag doch mal beim Jugendamt oder einem Anwalt nach!
Das wären 320 Euro pro Monat! Du müsstest das bei der Minijobzentrale anmelden. Sonst kommt irgendwann mal FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit - Zoll) vorbei, wenn Dich jemand anschwärzt!
Du hast als Beamter in Ruhestand 70% Beihilfe! Die anderen 30% zahlst Du! Der Beitrag dürfte nicht so stark steigen, da Du in Deiner aktiven Zeit sogenannte "Altersrückstellungen" bei Deiner Krankenversicherung gebildet hast. Also den Krieg mit der Beihilfestelle musst Du leider weiterführen. Du müsstest allderdings noch klären, ob Du die Kostendämpfungspauschale zahlen musst. Ein kleiner Exkurs: Auch die Polizei muss in Pension sich zu 30% versichern. Die haben nämlich während der aktiven Zeit Anspruch auf freie Heilfürsoge. Hier ist eine große Anwartschaft zu empfehlen.
Du müsstest vor jedem Gang zum Anwalt beim Amts- oder Landgericht einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe stellen. Bei Deiner Rente solltest Du Anspruch darauf haben, falls Du keine Nebeneinkünfte hast (Mieten o.ä). Besonders wichtig: VOR DEM GANG ZUM ANWALT DEN ANTRAG STELLEN sonst kann Dein Antrag abgelehnt werden. Daher kannst Du Dir Dein Geld für ne Rechtsschutzversicherung sparen.
...quasi, wer zuerst kommt, malt zuerst... Wenn der Topf leer ist, dann gibt es nichts mehr... unter der o.a. Internetadresse kannst Du jederzeit den Stand einsehen. Besonders toll finde ich die Statistiken und aufwendige Gestaltung der Seite (muss ne Menge Steuergelder gekostet haben!).