Kann ich noch zur Polizei?

1 Antwort

das führungszeugnis ist das eine. es gibt aber auch noch polizeiliche und staatsanwaltliche verfahrensregister, in denen drin steht, was du gemacht hast, auch, wenn es nicht im führungszeugnis erscheint. auch alles, was eingestellt wurde. aufgrund dessen könnte der dienstherr annehmen, dass du charakterlich nicht geeignet bist für den werdegang als polizeibeamter, entscheidung dann entsprechend der jeweiligen aktenlage