Kann ich ein KfW-Darlehen vorzeitig kündigen ?

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Hallo Troja71,

die Möglichkeiten einer vorzeitigen Kündigung sind grundsätzlich von Gesetzes Seite her relativ begrenzt:

Da Deine Sollzinsbindung noch keine 10 Jahre ab Vollauszahlung besteht, kannst Du leider keinen Gebrauch vom gesetzlichen Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren (§ 489 I Nr. 3 BGB) machen.

Banken - auch die KfW - können somit laut Rechtsprechung des BGH eine vorzeitige Kündigung verweigern.

Dies betrifft bei der KfW allerdings nur die Programme "Wohneigentum" (Nr. 124) und "Altersgerecht umbauen" (Nr. 153), da diese Programme keine Sondertilgungsoptionen haben. Alle anderen wohnwirtschaftlichen Programme der KfW haben Sondertilgungsoptionen in unbegrenzter Höhe.

Im Grunde hast Du zwei Möglichkeiten:

  • Entweder schließt Du bei einer anderen Bank ein Forward-Darlehen für die Anschlussfinanzierung der KfW-Tranche im Jahr 2015 ab,

  • oder Du bringst bei der KfW in Erfahrung, ob diese Dich vorzeitig aus dem Darlehensvertrag entlässt und wechselst sofort zu einem anderen Kreditgeber. Dann musst Du aber mit einer sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung rechnen.

Hoffentlich hilft Dir das weiter.

Viele Grüße,

Franziska, Interhyp AG

Lies die Darlehensbedingungen genau. Normalerweise enthalten KfW-Darlehen die Option einer vollständigen Sondertilgung, d.h. die ausstehende Summe kann vorzeitig komplett getilgt werden. Wo das Geld herkommt, solltest Du dann mit der Bank ausmachen. Die Bank wird sich freuen, denn mit dem KfW-Darlehen hat sie nur Aufwände und keine signifikanten Einkünfte, während beim Bankdarlehen die üblichen Margen bestehen.