Darlehenskündigung nach 10 Jahren Laufzeit mit 6-monatiger Frist - kann man das im Vorfeld tun?

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Siehe Absatz (1) 2. http://dejure.org/gesetze/BGB/489.html

Dort steht

§ 489 Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers

(1) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen,

  1. wenn die Sollzinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit endet und keine neue Vereinbarung über den Sollzinssatz getroffen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat frühestens für den Ablauf des Tages, an dem die Sollzinsbindung endet; ist eine Anpassung des Sollzinssatzes in bestimmten Zeiträumen bis zu einem Jahr vereinbart, so kann der Darlehensnehmer jeweils nur für den Ablauf des Tages, an dem die Sollzinsbindung endet, kündigen;
  2. in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs.

Kann ich heute das Darlehen bereits kündigen?

Nein, nicht in dem beschriebenen Fall. Lies bitte den § 489 Abs. 2 BGB. Wurde ferner das Darlehn wirklich auch vollständig vor Beginn der 10 Jahresperiode ausgezahlt? Kündigen muss natürlich der Darlehnsnehmer, nicht ein Dritter!

Ist das sinnvoll?

Ich habe Deine Frage mal etwas abgekürzt. Du weißt sicherlich, dass die neue Bank ("Forwardbank") ihre endgültige Kreditwürdigkeitsprüfung aufschieben wird und Dir nicht heute eine bindende Zusage ("komme, was da wolle, auch hinsichtlich Ihrer Bonität") geben wird. Das Risiko eine Arbeitslosigkeit oder anderer bonitätsverschlechternder Umstände kannst Du selber abwägen.

Sehr geehrte Frau Wichert,

Ihr Darlehen können Sie natürlich jederzeit kündigen. Nur ist die Bank nicht verpflichtet, die Kündigung in jedem Fall auch zu akzeptieren, so dann nicht, wenn Sie über kein Kündigungsrecht verfügen. Auf jeden Fall wird es Ihnen möglich sein, das Darlehen nach Ablauf von zehn Jahren unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist entschädigungsfrei vorzeitig zurückzuzahlen.

Auch nach Abschluss eines Forwarddarlehens würde es reichen, wenn Sie das bestehende Darlehen erst nach zehn Jahren (seit dem vollständigen Empfang) mit sechs Monaten Vorlauf kündigen. Vorher kommen Sie ohnehin wahrscheinlich nicht entschädigungsfrei aus dem Altdarlehen heraus.

Der heutige Abschluss eines Forwarddarlehens ist dann sinnvoll, wenn Sie davon ausgehen, dass das langjährige Zinstal zurzeit gerade durchschritten ist. Sie sollten aber sicher sein, dass Sie das Forwarddarlehen auch in Anspruch nehmen werden und über seine vereinbarte Laufzeit hinweg bedienen werden, ansonsten droht Ihnen eine Zinsentschädigung für die Nichtabnahme oder die vorzeitige Rückgabe des Forwarddarlehens.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. rer. pol. habil. Klaus Wehrt

Diplom-Volkswirt