Kann ich die Wohnung früher Kündigen?
Mein Partner und ich sind vor ca. 5 Monaten zusammen gezogen. In unserem Mietvertrag steht das wir 1 Jahr darin wohnen müssen. Jetzt ist bei uns etwas anders gelaufen und ich brauche einen Therapeuten für meine Psyche. Da ich aber auf Bus und Bahn angewiesen bin und mein Partner mich nicht immer fahren kann, ist es kompliziert überhaupt erstmal einen zu finden, zu dem ich auch gelangen kann. (Wir wohnen in einem Dorf)
Ist dies ein Grund um das Mietverhältnis schon früher beenden zu können oder sollen wir den Vermieter um einen Aufhebungsvertrag bitten?
3 Antworten
Die Kündigung ist also in den ersten 12 Monaten ausgeschlossen, die außerordentliche Kündigung ist nach wie vor möglich.
Ein Grund für eine außergewöhnliche Kündigung liegt gem. Deiner Ausführung nicht vor!
Ihr solltet mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen. Vielleicht lässt der sich darauf ein, dass ihr früher raus dürft, wenn ihr einen Nachmieter stellt.
Einen Rechtsanspruch darauf habt ihr jedoch nicht!
Das reicht als Grund nicht aus.
Dies ist eine Frage, was in Eurem Mietvertrag denn wirklich steht und ob der Vermieter im gleichen Haus wohnt und um welche Wohnung es sich eigentlich handelt.
Im Mietvertrag steht duch drinnen, daß Ihr frühestens nach 12 Monaten kündigen könnt und dieser ist auch für Euch bindend. Für eine ausserordentliche Kündigung reicht Euer Grund nicht aus.
Ich habe deshalb danach gefragt, ob der Vermieter mit im gleichen Haus wohnt, weil dann mitunter der Mietvertrag nur in Teilen gilt.
Im Mietvertrag steht geschrieben: Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Mietverhältnis unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist frühestens nach 12 Monaten ordentlich kündbar ist.
Der Vermieter wohnt mit im Haus.