Einkommenssteuererklärung als (unverheiratete) Hausfrau?

2 Antworten

Wenn die Hausfrau kein Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit hat, zahlt sie weder Steuern noch muss eine Steuererklärung machen. Wenn sie sich aushalten lässt, ist das kein zu versteuerndes Einkommen. Unterhalt ist nicht zu versteuern.


Nach deutschem Recht ist er besagter im Ausland lebender Frau nicht zum Unterhalt verpflichtet und rein freiwillige Unterstützungen finden dann im Steuerrecht keine Berücksichtigung.

Sie muss keine Steuererklärung abgeben - er kann m.W.n. nichts absetzen.